Einzigartiger Überblick: Der befristete Mietvertrag
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ToggleEndlich hast Du Deine Traumwohnung gefunden und sprichst mit dem Vermieter über die Konditionen. Miete? Ok! Vorauszahlung der Nebenkosten? OK! Regelungen im Mietvertrag? Hä? Befristeter Mietvertrag? Geht das überhaupt?
Ist ein befristeter Mietvertrag im Mietrecht möglich?
Typische Antwort eines Juristen: „Es kommt drauf an!“ Befristete Mietverträge sind nicht automatisch gültig. Vielmehr muss sich der Vermieter an einige Regeln halten. Ansonsten gilt: Eine unwirksame Befristung führt zu einem unbefristeten Mietverhältnis.
Wann ist eine Befristung möglich?
Eine Befristung des Mietvertrages ist nur möglich, wenn der Vermieter einen Grund für die Befristung hat. Anerkannte Gründe für eine Befristung sind abschließend im Gesetz geregelt. Eine Befristung ist also nur möglich, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit
- die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will,
- in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder
- die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will.
Wie lange darf befristet werden?
Es gibt keine Höchstdauer für die Befristung, sodass die Obergrenze der Befristung frei gewählt werden kann.
Kann es zu einer Verlängerung kommen?
Ja! Frühstens vier Monate vor Ablauf der Befristung kann der Mieter beim Vermieter anfragen, ob der Befristungsgrund noch besteht und darauf bestehen innerhalb eines Monats eine Rückantwort zu erhalten. Bei einer verspäteten Antwort verlängert sich das Mietverhältnis um den Zeitraum der Verspätung. Wenn der Befristungsgrund entfällt, dann kann der Mieter eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit verlangen.
Kann der Vermieter oder Mieter ordentlich kündigen?
Nein. Bei einem befristeten Mietverhältnis ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Jedoch haben sich in der Rechtsprechung Fallgruppen für Härtefälle gebildet, in welchen trotzdem ein vorzeitiger Kündigungsgrund angenommen wird.
Kann der Vermieter oder Mieter fristlos kündigen?
Ja. Es gelten die üblichen Grundsätze. Wenn der Mieter seine Miete nicht zahlt, so kann der Vermieter gemäß den gesetzlichen Vorgaben fristlos kündigen. Eine fristlose Kündigung ist heilbar. Mehr im Video: „Unfassbar: So wird fast jede fristlose Kündigung des Vermieters unwirksam“.
Auch der Mieter kann fristlos kündigen, wenn beispielsweise die Wohnung wegen eines Schadens nicht mehr bewohnbar ist.
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