Einschneidendes Erlebnis: 4 Tipps bei Eigenbedarfskündigung

Du hast eine Eigenbedarfskündigung erhalten?  Nur nicht den Kopf in den Sand stecken.  Ruhe bewahren!  Ich weiß, dass eine Eigenbedarfskündigung ein einschneidendes Ereignis ist.  Der Boden wurde unter den Füßen weggerissen.  Man sieht sich schon unter der Brücke wohnen.  Aber: Keine Panik!

Tipp 1: Formalien prüfen

Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn der Vermieter alle Formalien beachtet hat.  Der Gesetzgeber hat geregelt, wie eine Kündigung auszusehen hat und welcher Mindestinhalt einzuhalten ist.  Ich weiß, dass dies sehr kleinlich ist.  Aber: Kleinvieh macht auch Mist.  Ein Fehler auf dieser Ebene ist ein Glücksfall für dich.  Die Kündigung ist wegen eines Formalfehlers unwirksam.  Mehr hierzu in meinem Video:  „Eigenbedarfskündigung - Bloß die Wohnung nicht voreilig verlassen!“

Tipp 2: Begründung prüfen

Im nächsten Schritt solltest du prüfen, ob wirklich der Eigenbedarf vorliegt.  Die Kündigung wegen Eigenbedarfs ist wirksam, wenn der Vermieter beispielsweise deine Wohnung benötigt, weil sich seine Lebensumstände geändert haben.  Wie kannst du das prüfen?  Einfach!  Der Vermieter muss in der Kündigung den Kündigungsgrund plausibel und nachvollziehbar darstellen.  Fehler führen zu einer unwirksamen Kündigung.  Der Vermieter will die Wohnung für Verwandte?  In Video:  „Eigenbedarf - Diese Person ist schuldig, dass du deine Wohnung verlierst“  erfährst Du, wann dies möglich ist.

Tipp 3: Fristen notieren und Härtegründe mitteilen

Auf jeden Fall solltest Du den Kündigungstermin in den Kalender schreiben.  Auch solltest Du notieren, bis wann der Widerspruch erhoben werden kann. Im Rahmen des Widerspruches solltest Du auch mitteilen, wieso der Verlust der Wohnung für Dich oder für deine Familienmitglieder eine Härte bedeutet, die auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen deines Vermieters an der Wiedererlangung der Wohnung nicht zu rechtfertigen ist.  Typische Gründe für Mieter sind:

  • Krankheit,
  • Schwangerschaft,
  • hohes Alter,
  • schulpflichtige Kinder,
  • fehlender Ersatzwohnraum,
  • besondere Verwurzelung am Wohnort.

Tipp 4: Dokumentation der Wohnungssuche

Auf jeden Fall solltest Du auch die Wohnungssuche dokumentieren, da dies für eine zukünftige Räumungsklage von Bedeutung sein könnte.  Im Video:  „Das Schreckgespenst: Räumungsklage“  erfährst Du mehr zur Räumungsklage.

Du solltest folgende Punkte notieren:

  • Wo hast du Dich beworben?
  • Welche Gespräche hast du geführt?
  • Wieso wurdest Du abgelehnt?
  • Wo hast du nach neuen Wohnungen gesucht? …

Zu kompliziert?  Zu viel zu beachten?  Du weißt nicht, wie das geht?  Schau einfach meinen Kanal!  Jeden Sonntag gibt es neue Tipps, Hinweise und mehr.

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