Eigenbedarfdskündigung Schritt für Schritt zur erfolgreichen Verteidigung

Du hast eine Eigenbedarfskündigung erhalten? Du weißt nicht, wie du dich verhalten sollst? Am liebsten würdest du den Kopf in den Sand stecken? In den Backofen? Einfach aufgeben? Nein! Das sind nicht die richtigen Schritte nach dem Erhalt einer Eigenbedarfskündigung. Vielmehr erfährst du im heutigen Video, was deine ersten Schritte sein sollten.

https://youtu.be/_engyYgQA6s

Schritt 1: Bist du der Empfänger der Eigenbedarfskündigung?

Prüfe, ob du der Empfänger der Eigenbedarfskündigung bist. Ich weiß, dass dieser Tipp lächerlich klingt. Es ist jedoch schon vorgekommen, dass bei mir Personen erschienen sind, welche nicht Adressaten eines Briefes sind. Der Brief wurde in den falschen Briefkasten eingeworfen. Es kommt manchmal vor, dass der Briefträger den Brief vom Nachbar in deinen Briefkasten eingeworfen hat.

Schritt 2: Hat dein Vermieter gekündigt?

Prüfe, ob wirklich dein Vermieter gekündigt hat. Ich weiß, dass auch dieser Tipp lächerlich klingt. Aber: Das Mietverhältnis kann nur von den Vertragsparteien beendet werden. Die Folge ist, dass auch dein Vermieter kündigen muss. Es ist schon vorgekommen, dass bei  Vermietermehrheiten nur ein Teil die Kündigung ausgesprochen hat, was zur Unwirksamkeit der Kündigung geführt hat. Übrigens: Die Eigenbedarfskündigung muss eigenhändig unterschrieben worden sein. Eine Kündigung per Mail ist daher unwirksam.

Schritt 3: Liegt eine Eigenbedarfskündigung vor?

Prüfe, ob wirklich eine Eigenbedarfskündigung vorliegt. Der Vermieter muss im Rahmen des Kündigungsschreibens ausdrücklich die Gründe für die Kündigung mitteilen. Er muss also mitteilen, wer in die Wohnung einzieht und wieso er dort einzieht. Ob wegen dieser Personen gekündigt werden darf, erfährst du im diesem Video:

 

Schritt 4: Ruhe bewahren

Es klingt schwer, aber: Nicht gleich gegen die Kündigung vorgehen. Der Hintergrund ist, dass der Vermieter zunächst denkt, dass er eine wirksame Kündigung ausgesprochen hat. Aus diesem Grund sollte man den Vermieter, so lange wie möglich in diesem Glauben belassen. Der Grund hierfür ist einfach. Je später der Vermieter über einen Fehler in der Kündigung informiert wird, desto später beginnt die neue Kündigungsfrist.

Schritt 5: Fristen notieren

Auf jeden Fall solltest du dir die wichtigsten Fristen notieren. Ein Widerspruch gegen die Kündigung, aufgrund sozialer Härtegesichtspunkten, muss zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist gegenüber dem Vermieter unter Nennung der Gründe mitgeteilt werden, wenn der Vermieter hierauf hingewiesen hat. Aus diesem Grund solltest du diesen Termin fett im Kalender notieren.

Schritt 6: Anwalt aufsuchen

Anwalt? Rechtsanwalt? Das ist doch die Lösung! Auf vielen Seiten von Rechtsanwälten steht doch auch geschrieben, dass der erste Schritt nach dem Erhalt einer Eigenbedarfskündigung der Anruf beim Anwalt ist. Es ist deine Entscheidung, ob du zum Anwalt gehen willst. Welche Kosten entstehen, erfährst du im Video.

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