Ausziehen ohne Ärger: Diese Renovierungsregeln kennen die Wenigsten

Ausziehen ohne Ärger: Diese Renovierungsregeln kennen die Wenigsten

Ziehst du aus? Kartons gepackt, Transporter bestellt? Und plötzlich legt dir der Vermieter eine Liste vor. Wände streichen, Türen lackieren, gründlich reinigen. Du sagst, dass das so nicht stimmt. Aber der Vermieter antwortet nur: „Schau in den Mietvertrag. Das haben wir vereinbart.“ Klingt klar. Oder? Aber stimmt das wirklich?

Was sind Schönheitsreparaturen?

Schönheitsreparaturen sind kleinere Renovierungsarbeiten in der Wohnung, die normale Gebrauchsspuren beseitigen und das Aussehen erhalten. Grundsätzlich ist der Vermieter dafür zuständig, die Wohnung in einem ordentlichen Zustand zu halten. In vielen Mietverträgen wird diese Pflicht jedoch auf den Mieter übertragen. Das ist nur wirksam, wenn die entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag wirksam ist. Daran scheitert es in vielen Fällen.

Wann ist eine Regelung unwirksam?

Zwischenzeitlich wurden viele Klauseln von den Gerichten für unwirksam erklärt. So gilt unter anderem:

Starre Renovierungsfristen

Steht im Mietvertrag, dass der Mieter bestimmte Räume in festen Zeitabständen renovieren muss, unabhängig vom tatsächlichen Zustand der Wohnung, ist die Regelung unwirksam. Das ist etwa der Fall, wenn Formulierungen wie „immer“, „spätestens“ oder „mindestens“ verwendet werden. Dann handelt es sich um starre Fristen, die den tatsächlichen Renovierungsbedarf nicht berücksichtigen.

Farbvorgaben

Regelungen im Mietvertrag, die dem Mieter während der Mietzeit bestimmte Farben vorschreiben, sind unwirksam. Das gilt zum Beispiel für Klauseln, die verlangen, dass die Wohnung weiß gestrichen wird. Solche Vorgaben schränken den Mieter zu stark ein und sind daher unwirksam.

Quotenregelungen

Steht im Mietvertrag, dass der Mieter bei Auszug einen Teil der Renovierungskosten je nach Mietdauer zahlen muss, ist auch diese Regelung in der Regel unwirksam. Solche Quotenabgeltungsklauseln benachteiligen den Mieter unangemessen und sind deshalb unwirksam.

Hast Du die Wohnung unrenoviert übernommen?

Bist Du in eine unrenovierte Wohnung eingezogen und hast dafür keinen angemessenen Ausgleich erhalten, ist eine Vereinbarung, die Dir die Schönheitsreparaturen auferlegt, unwirksam. Die Folge ist, dass der Vermieter grundsätzlich zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet bleibt und Du beim Auszug keine Renovierung schuldest.

Du bist unsicher, ob deine Klausel wirksam ist?

Lass deinen Mietvertrag prüfen. Das Team von HerrDenis zeigt dir verständlich, welche Regelungen unwirksam sind und warum. Du erhältst auch die passende Rechtsprechung, damit du deinem Vermieter sicher antworten kannst. Verlangt dein Vermieter Geld für Renovierungen? Wir helfen dir dabei, die Forderung zu prüfen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

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