Mietvertrag kündigen: Diese 5 Fehler ruinieren deine Kündigung
Willst Du ausziehen und musst Deinen Mietvertrag kündigen? Das klingt zunächst einfach, ist es aber nicht. Viele Mieter machen in diesem Schritt folgenschwere Fehler. Findige Vermieter erkennen dann schnell, dass die Kündigung unwirksam ist. Die Konsequenzen können teuer sein. In solchen Fällen zahlst Du weiter Miete, obwohl Du längst ausgezogen bist.
Der Klassiker
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ToggleDie Kündigung im Mietrecht muss zwingend schriftlich erfolgen. Eine Kündigung per E Mail, Fax oder Messenger wie WhatsApp reicht nicht aus. Auch eine eingescannte Unterschrift genügt nicht. In diesen Fällen ist die Kündigung von Anfang an unwirksam. Auf Sonderfälle mit qualifizierter elektronischer Signatur wird hier bewusst nicht eingegangen, da die meisten Vermieter technisch nicht in der Lage sind, solche Kündigungen wirksam zu empfangen.
Nicht alle unterschreiben
Auch das ist ein echter Klassiker. Stehen mehrere Mieter im Mietvertrag, müssen sämtliche Mieter die Kündigung unterschreiben. Fehlt auch nur eine einzige Unterschrift, ist die Kündigung insgesamt unwirksam. Das gilt selbst dann, wenn eine der im Vertrag genannten Personen schon seit Jahren ausgezogen ist und keinerlei Rückkehrabsicht hat.
Kündigungsfristen nicht beachten
Die Kündigung muss dem Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen, damit dieser Monat bei der Berechnung der Kündigungsfrist noch mitzählt. Geht die Kündigung auch nur einen Tag später zu, verlängert sich der Beendigungszeitpunkt automatisch um einen weiteren Monat. Die Folge ist, dass Du einen Monat länger Miete zahlen musst.
Falscher Adressat
Wird die Kündigung an die Hausverwaltung geschickt, obwohl Vertragspartei der Eigentümer ist, kann das problematisch werden. Gleiches gilt umgekehrt. Prüfe daher unbedingt im Mietvertrag, wer Dein Vertragspartner ist und an wen die Kündigung gerichtet werden muss. Ist eine Hausverwaltung eingeschaltet, muss ausdrücklich geregelt sein, dass sie zur Entgegennahme von Kündigungen bevollmächtigt ist. Der sicherste Weg ist, die Kündigung sowohl an den Vermieter als auch an die Hausverwaltung zu richten.
Keine Nachweise
Vor Gericht gilt ein klarer Grundsatz. Wer etwas behauptet, muss es auch beweisen. Bestreitet der Vermieter den Zugang der Kündigung, bist Du in der Beweispflicht. Am sichersten ist der Einwurf des Kündigungsschreibens in den Briefkasten des Vermieters unter Anwesenheit eines Zeugen.
Fazit
Eine Kündigung ist keine große Sache, wenn man die grundlegenden Regeln kennt. Schreibe die Kündigung auf Papier, unterschreibe eigenhändig, lasse alle Mitmieter unterschreiben, verschicke den Brief rechtzeitig und sichere den Nachweis über den Zugang. Dann bist Du rechtlich auf der sicheren Seite.
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