Warum eine fehlende Bürgschaft keine fristlose Kündigung erlaubt
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ToggleDer Super-GAU für Vermieter: Stell dir vor, der Mieter hat einen Mietvertrag unterschrieben, und als Sicherheit wurde eine Bürgschaft vereinbart. Der Mieter bezieht die Wohnung, gibt aber auch zwei Monate nach dem Einzug die vereinbarte Sicherheit nicht ab. Du möchtest fristlos kündigen, aber das geht nicht. Warum?
Das Problem
Eine Kündigung ist möglich, wenn die Barkaution nicht geleistet worden ist. Eine Bürgschaft fällt jedoch nicht unter diese Regelung. Warum? Das Gesetz spricht ausdrücklich von einem Betrag, also einem Geldbetrag. Es ist von einer Barkaution die Rede, also ebenfalls von einem Geldbetrag, der in Raten geleistet werden kann. Eine Bürgschaft ist aber kein Geldbetrag. Sie ist ein Versprechen einer Bank oder eines Bürgen, im Ernstfall einzuspringen. Geld fließt dabei zunächst gar nicht.
Barkaution oder Bürgschaft?
Ich weiß, das klingt auf den ersten Blick nach Haarspalterei. Der Unterschied zwischen Barkaution und Bürgschaft ist jedoch erheblich:
Bei der Barkaution überweist der Mieter dem Vermieter bis zu drei Monatsmieten als Sicherheit. Zahlt der Mieter zwei Raten nicht, dann darf der Vermieter kündigen.
Bei der Bürgschaft erhält der Vermieter hingegen sofort eine vollständige Sicherheit durch eine Bank oder eine Privatperson. Es wird jedoch kein Geldbetrag an den Vermieter ausgezahlt.
Ist der Vermieter jetzt schutzlos?
Nein. Er kann ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Schlüssel gegen Urkunde! Außerdem kann er eine Barkaution oder ein Sparbuch als Sicherheit verlangen. Vorsicht! Nur bei einer Barkaution ist auch nach Beendigung des Mietverhältnisses eine Aufrechnung möglich. In den anderen Fällen kann es insoweit zu Problemen kommen.
In der Regel scheitert es an der Gleichartigkeit der Leistungen. Ein Geldanspruch ist etwas anderes als ein Herausgabeanspruch.
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