Vermieter kündigt nach 20 Jahren: Diese Rechte hat der Mieter (Teil 1)
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ToggleEin Mieter sitzt mir gegenüber. Er wohnt seit mehr als 20 Jahren in seiner Wohnung. Vor Kurzem hat sein Vermieter das Haus verkauft. Seitdem hat er Angst. Angst vor einer Kündigung. Angst, seine Wohnung zu verlieren. Ein solches Gespräch führe ich regelmäßig. Die Sorge ist verständlich, denn für viele Mieter bedeutet die eigene Wohnung weit mehr als nur ein Dach über dem Kopf. Sie ist ihr Zuhause. Hier die Antworten auf die Fragen, die Mieter am meisten beschäftigen.
Wie lange ist die Kündigungsfrist?
„Das ist doch bestimmt schnell vorbei, oder?“, fragt er mich. Er habe gehört, dass man nach einer Kündigung innerhalb weniger Wochen ausziehen müsse. Ich kann ihn beruhigen. Für langjährige Mieter gelten besonders lange Kündigungsfristen. Wer bereits mehr als acht Jahre in einer Wohnung lebt, kann grundsätzlich nur mit einer Kündigungsfrist von mindestens neun Monaten gekündigt werden. Selbst wenn der Vermieter heute eine wirksame Kündigung aussprechen würde, müsste mein Mandant daher frühestens in neun Monaten ausziehen. Und selbst das setzt voraus, dass die Kündigung rechtlich überhaupt wirksam ist. Genau das ist in vielen Fällen alles andere als selbstverständlich.
Kann man der Kündigung widersprechen?
Selbst wenn die Kündigung grundsätzlich wirksam wäre, haben Mieter unter bestimmten Voraussetzungen ein Widerspruchsrecht nach der sogenannten Sozialklausel. Sie können der Kündigung widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn der Auszug für sie eine besondere Härte bedeuten würde. Bei meinem Mandanten sprechen gleich mehrere Umstände für eine solche Härte: die sehr lange Wohndauer, die enge Verwurzelung im sozialen Umfeld, sein höheres Alter und die realistische Schwierigkeit, in der heutigen Zeit einen vergleichbaren und bezahlbaren Ersatzwohnraum zu finden. Wichtig ist, dass die Frist beachtet wird. Der Widerspruch muss grundsätzlich spätestens zwei Monate vor dem Ende des Mietverhältnisses beim Vermieter eingehen. Hat der Vermieter jedoch nicht rechtzeitig auf dieses Widerspruchsrecht hingewiesen, kann der Mieter den Widerspruch unter Umständen auch noch später erklären.
Wieso kann mir überhaupt gekündigt werden?
Er zahle seine Miete immer pünktlich und habe nie Ärger gemacht. Warum sollte ihm überhaupt gekündigt werden dürfen? Eine berechtigte Frage. Die gute Nachricht ist: Ein Vermieter kann nicht einfach kündigen, nur weil er das möchte. Für eine ordentliche Kündigung benötigt er ein sogenanntes berechtigtes Interesse. Das Gesetz erkennt grundsätzlich nur wenige Kündigungsgründe an. Der bekannteste ist der Eigenbedarf. Dabei möchte der Vermieter selbst oder ein naher Familienangehöriger die Wohnung nutzen. Nicht ausreichend ist dagegen der Wunsch, eine höhere Miete zu erzielen oder die Wohnung nach dem Auszug des Mieters gewinnbringender vermieten oder verkaufen zu können. Allein deshalb darf nicht gekündigt werden.
Mein Tipp
Wer sich in einer ähnlichen Situation wiederfindet, sollte nicht in Panik geraten und vor allem nicht untätig bleiben. Wichtig ist, frühzeitig die eigenen Rechte zu kennen und rechtliche Fehler zu vermeiden. Wer unsicher ist, sollte eine Kündigung nicht ungeprüft hinnehmen. HerrDenis und sein Team prüfen, ob die Kündigung wirksam ist, welche Fristen einzuhalten sind, ob ein Widerspruch sinnvoll erscheint und welche rechtlichen sowie taktischen Möglichkeiten bestehen. So lassen sich Risiken besser einschätzen und die eigenen Rechte als Mieter effektiv durchsetzen.
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