Die 10 häufigsten Fehler in Mietverträgen – Teil 2
Ja! Nein! Doch! Upps! Im ersten Teil haben wir die ersten fünf typischen Fehler in Mietverträgen kennengelernt. Im heutigen Teil werden nunmehr die restlichen fünf dargelegt.
Ja! Nein! Doch! Upps! Der schriftliche Mietvertrag sollte eigentlich die Rechte und Pflichten der Parteien regeln, damit es zu keinen Streitigkeiten kommt. Leider ist dies nur ein Idealbild. In der Wirklichkeit sind die Regelungen unklar oder fehlerhaft mit der Folge, dass Streitigkeiten vorprogrammiert sind.
Das Hausrecht des Mieters: Wann der Vermieter wirklich Zutritt zur Wohnung hat
Steht der Vermieter an der Tür? Will der Vermieter unbedingt in die Wohnung? Klingelt der Vermieter Sturm und will in die Wohnung? Das sind deine Rechte als Mieter.
Du hast eine neue Wohnung gefunden. Alles perfekt. Nun kommt der Vermieter und wirft mit Begriffen um sich, welche Du nicht verstehst. Er redet etwas von befristeten, unbefristeten, Index – und Staffelmietverträgen.
Kann mir der Vermieter im Mietvertrag Haustiere verbieten?
Du willst dir Fische anschaffen? Eine Katze? Einen Hund? Oder eine Giftschlange? Du schaust in den Mietvertrag und findest sogar eine Regelung dazu, aber bist unentschlossen, ob diese wirksam ist?
Im Artikel „Räumungsklage = Vitzliputzli?“ habe ich erklärt, dass nach der Zustellung der Klage zwei Fristen beginnen und dass die erste Frist nicht verlängerbar ist. Das ist die gravierende Folge, wenn Du die erste Frist versäumst!
Raus mit Dir! Ich will Dich hier nicht mehr haben! Mein Eigentum; ich bestimme, wer hier wohnt! Kann der Vermieter jederzeit den Auszug verlangen? Welche Kündigungsgründe gibt es im Mietrecht?
Die Horrornachricht: Du kriegst einen Anruf deines Nachbarn, dass die Feuerwehr angerückt ist und das Feuer in deiner Wohnung löscht. Schlimmer: Du bist in der Wohnung und es bricht ein Feuer aus. Glück im Unglück: Du und deine Liebsten können gerettet werden. Der Rest ist Schrott. Was nun? Wer ersetzt die Schäden?