Einspruch gegen eine Eigenbedarfskündigung – Nein Danke, oder?

Einspruch gegen eine Eigenbedarfskündigung - Nein Danke, oder?

Das Grauen hat einen Namen. Eigenbedarfskündigung. Du hast Dir bestimmt gedacht: Das kann doch nicht wahr sein! Nicht jetzt! Nicht heute! Nicht zu dieser Zeit! Du warst auch verzweifelt, oder? Und Du denkst Dir jetzt: Angriff ist die beste Verteidigung! Aus diesem Grund wird ein Einspruch eingelegt. Hilft das wirklich?

Ein Einspruch hat keine Auswirkung auf eine Kündigung

Der Einspruch hat keine direkte Wirkung auf die Kündigung. Eine Kündigung ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. Niemand muss deswegen einer Kündigung zustimmen. Für die Wirksamkeit ist vielmehr ausreichend, dass sie dem Empfänger zugeht. Es reicht damit aus, dass der Vermieter die Kündigung in den Briefkasten eingeworfen hat.

Wie hilft nun der Einspruch?

Gar nicht! Ein Einspruch verrät die Verteidigungsstrategie. Es gibt in vielen Fällen keinen Grund, einen Einspruch gegen die Kündigung zu erheben. Ein Einspruch gegen eine Kündigung ist sogar schädlich. Durch den Einspruch erfährt der Vermieter, dass Du Dich gegen die Kündigung verteidigen willst. Du gibst dem Vermieter auch kostenlosen Rechtsrat und sogar die Möglichkeit, eine wirksame Kündigung auszusprechen.

Ein Einspruch provoziert sogar eine Räumungsklage

Es kommt noch schlimmer. Ein Einspruch kann eine Räumungsklage provozieren. In vielen Fällen warten die Vermieter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. In einigen Fällen kann auch ohne gerichtliche Verhandlung über eine Räumungsfrist gesprochen werden. Bei einem Einspruch zeigst Du jedoch, dass Du Dich gegen die Kündigung wehren willst. Der Vermieter wird in diesen Fällen nicht bis zum Ablauf der Kündigungsfrist warten. Vielmehr wird der Vermieter schon früher die Räumungsklage erheben, um bis zum Ablauf der Frist Rechtssicherheit zu haben.

Zeit gewinnen mit der richtigen Taktik

Ein verfrühter Einspruch ist die falsche Taktik. Vielmehr gilt: Schweigen bis zur Widerspruchsfrist! Widerspruchsfrist? Du musst den nutzlosen Einspruch vom Widerspruch gemäß § 574 BGB unterscheiden.

Einspruch

Beim Einspruch erklärst Du dem Vermieter, wieso aus deiner Sicht die Kündigung unwirksam ist. Du gibst damit dem Vermieter einen kostenlosen Rechtsrat und zugleich die Möglichkeit, eine unwirksame Kündigung zu heilen. Typischer Fehler: Es wird auf die fehlende Unterschrift hingewiesen.

Widerspruch

Im Rahmen des Widerspruchs teilst Du dem Vermieter mit, wieso der Verlust der Wohnung für Dich eine erhebliche Härte darstellt. Den Widerspruch solltest Du auf jeden Fall erheben, da es hierfür eine starre Frist gibt.Der Widerspruch muss zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist erhoben werden.

Zu kompliziert?  Zu viel zu beachten?  Du weißt nicht, wie das geht?  Schau einfach meinen Kanal!  Jeden Sonntag gibt es neue Tipps, Hinweise und mehr.

Mehr zum Thema Arbeitsrecht? Mehr zum Thema Mietrecht? Schau dir einfach meine Playlisten an! Hier findest Du alle bisherigen Videos zum Thema Arbeitsrecht und Mietrecht. Klick einfach auf die gewünschte Playlist. Links für Arbeitsrecht und Rechts für Mietrecht.

Veröffentlicht in Eigenbedarf, Kündigung durch Vermieter und verschlagwortet mit , , , , , , , , , .