Räumungsklage – Wer bezahlt den Anwalt (Teil 2)

Räumungsklage - Wer bezahlt den Anwalt (Teil 2)

Im ersten Artikel haben wir einen kleinen Ritt durch die Bestimmung der Anwaltsgebühren gemacht. Nun stellt sich die Frage, wer am Ende der Räumungsklage die Kosten zu tragen hat. Gibt es eine Kostenerstattung? Bleibe ich auf den Kosten sitzen? Gibt es staatliche Hilfe? Sprechen wir heute mal über die Kostenerstattung.

Es ist gruselig und macht einem Angst: Das Schreckgespenst Räumungsklage sorgt für Ängste bei den Mietern. HerrDenis hilft dieses große "Monster" in 5 verständliche Abschnitte zu teilen

HerrDenis zeigt, dass eine Räumungsklage nicht das Ende der Fahnenstange ist. Vielmehr hat der Mieter die Chance, länger in der Wohnung zu bleiben. Im Video zeigt er die Vorteile für Mieter.

Anwaltsgebühren - Wer zahlt den Anwalt?

Die Frage ist einfach zu beantworten! Es kommt darauf an. Du bist der Auftraggeber deines Anwalts und musst daher die Kosten deines Anwalts immer bezahlen. Beim gegnerischen Anwalt hängt es davon ab, wie die Räumungsklage ausgegangen ist. Aber! In einigen Fällen übernehmen Andere die Kosten.

Anwaltsgebühren – Kostenerstattung

Die Regelungen im Zivilprozess, also bei einer Räumungsklage sind einfach. Der Verlierer zahlt alle entstandenen Gebühren, also auch die Rechtsanwaltsgebühren. Auch die Gebühren des Gegners. Bei einem Vergleich hingegen wird vereinbart, inwieweit die Rechtsanwaltsgebühren zu ersetzen sind. Aber Achtung: Es werden nur die notwendigen Kosten erstattet. Bei einer Honorarvereinbarung mit deinem Rechtsanwalt kann es zu Problemen kommen.

Anwaltsgebühren – Rechtsschutzversicherung

Du hast eine Rechtsschutzversicherung für Mietrecht? Super! In diesen Fällen übernimmt die Rechtschutzversicherung die Kosten und du musst nur die vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen. Die Rechtschutzversicherung übernimmt alle entstandenen Kosten, also auch wenn du den Prozess verloren hast. Achtung! Auch hier könnte es bei einer Honorarvereinbarung mit dem Rechtsanwalt Probleme geben. Kein Geld und keine Rechtsschutzversicherung? Dann könnte Prozesskostenhilfe noch ein Ausweg sein.

Anwaltsgebühren – Prozesskostenhilfe

Es gibt noch Prozesskostenhilfe. Prozesskostenhilfe soll Leuten helfen, die wenig Geld haben. Auch sie sollen sich einen Anwalt leisten können. Du musst bei der Gewährung von Prozesskostenhilfe eins beachten. Die Prozesskostenhilfe ist keine Rechtschutzversicherung. Vielmehr soll nur der finanzielle Nachteil des Bedürftigen ausgeglichen werden. Die Folgen von Prozesskostenhilfe sind daher glasklar:

  • Bei Gewährung von Prozesskostenhilfe werden die Gebühren für deinen Anwalt übernommen
  • Die Kosten des gegnerischen Anwalts werden niemals übernommen.

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