Anwaltsgebühren bei Räumungsklage

Räumungsklage – Das kostet der Anwalt (Teil 1)

Räumungsklage - Das kostet der Anwalt (Teil 1)

Immer wieder wird mir die Frage gestellt, was die anwaltliche Vertretung bei einer Räumungsklage kostet. Ich könnte sagen, dass der Anwalt nichts kostet, da es eine Investition in die Zukunft ist. Dies wäre jedoch nicht die ganze Wahrheit. Natürlich muss am Ende vom Tag ein Betrag X überwiesen werden. Sprechen wir heute mal über Anwaltsgebühren.

Es ist gruselig und macht einem Angst: Das Schreckgespenst Räumungsklage sorgt für Ängste bei den Mietern. HerrDenis hilft dieses große "Monster" in 5 verständliche Abschnitte zu teilen

HerrDenis zeigt, dass eine Räumungsklage nicht das Ende der Fahnenstange ist. Vielmehr hat der Mieter die Chance, länger in der Wohnung zu bleiben. Im Video zeigt er die Vorteile für Mieter.

Anwaltsgebühren - Kein Anwaltszwang beim Amtsgericht

Als Erstes ist festzuhalten, dass am Amtsgericht kein Anwaltszwang herrscht. Die Folge ist, dass du dich selbst vertreten kannst. Am Ende des Tages musst du entscheiden, ob du dir dies zutraust. In vielen Fällen ist der investierte Betrag für den Anwalt jeden Cent wert. Erfahrungsgemäß sparst du durch die Einschaltung eines Anwaltes sogar Geld, da er dich von Irrwegen abhalten kann. Was kostet nun der Anwalt?

Anwaltsgebühren – Das Zeithonorar

Du kannst mit deinem Anwalt eine Honorarvereinbarung vereinbaren. In der Regel wird der Rechtsanwalt in diesem Fall nach Zeiteinheiten abrechnen. Du zahlst also für die aufgewendete Arbeitszeit des Anwalts. Es ist wie beim Handyvertrag. Jede Minute Gespräch kostet. Es sind auch andere Vereinbarungen möglich.

Anwaltsgebühren – Das Rechtsanwaltsgebührengesetz (RVG)

In der Regel wird der Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsgebührengesetz (RVG) abrechnen. Die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsgebührengesetz sind Pauschalgebühren und decken je Gebührentatbestand in der Regel alle Kosten ab. Die Abrechnung erfolgt immer in zwei Schritten.

  • Schritt 1 : Bestimmung des Streitwertes als Berechnungsgrundlage
  • Schritt 2 : Bestimmung der entstandenen Gebühren

Schritt 1:

Die Bestimmung des Streitwertes ist für die einzelnen Gebührentatbestände notwendig. Der Streitwert sagt stark vereinfacht aus, was der Wert deiner Forderung ist. Du willst 500 EUR von der Gegenseite, dann ist der Streitwert 500 EUR. Eine Räumungsklage ist nun nicht so einfach zu beziffern. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber gesagt, dass bei Räumungsklagen der Streitwert mit der 12-fachen Monatskaltmiete angesetzt wird. Keine Angst, so viel musst du nicht an den Anwalt bezahlen. Es handelt sich nur um eine Berechnungsgrundlage.

Schritt 2:

Im zweiten Schritt werden die Gebührentatbestände bestimmt, also was soll dein Anwalt machen. Bei einer Räumungsklage entstehen neben der Post- und Kommunikationspauschale und der Umsatzsteuer circa drei weitere Gebührentatbestände:

  • Verfahrensgebühr
  • Terminsgebühr
  • Einigungsgebühr

Die Höhe der Gebühren ist vom Streitwert abhängig. Es gibt Tabellen, in welchen die einzelnen Beträge zu finden sind. Stark vereinfacht kann gesagt werden, dass jede zusätzliche Gebühr 10% des Streitwertes ausmacht.

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