Kündigungsfristen im Mietrecht

Wahnsinn - So lange kannst du nach der Kündigung in deiner Wohnung bleiben

Du hast eine Kündigung von deinem Vermieter erhalten? Der Schock ist groß! Es gehen dir tausende Gedanken durch den Kopf. Die wichtigste Frage lautet: Wie lange kann ich noch in der Wohnung bleiben?

Kündigungsschreiben und Kündigungsfrist

Im Kündigungsschreiben ist in der Regel geschrieben, bis wann Du die Wohnung verlassen sollst. Aber Achtung! Einige Vermieter gehen von falschen Kündigungsfristen aus. Einige Vermieter denken, dass immer eine dreimonatige Kündigungsfrist zu beachten ist. Ein Irrtum! Die Dauer der Kündigungsfrist hängt von vielen Faktoren ab.

Der Kündigungsgrund und die Kündigungsfrist

Vereinfacht gesagt, gibt es zwei große Bereiche: Es gibt die außerordentliche (fristlose) Kündigung und die ordentliche Kündigung. Bei der fristlosen Kündigung hat der Mieter gravierend gegen seine Vertragspflichten verstoßen. Der Vermieter kann nicht anders und muss das Mietverhältnis sofort beenden.

Die ordentliche Kündigung und die Kündigungsfrist

Bei der ordentlichen Kündigung gilt, dass die Kündigungsfrist mindestens drei Monate betragen muss. Diese Frist kann sich jedoch verlängern. Je länger der Mieter in der Wohnung wohnt, desto länger ist auch die Kündigungsfrist. Nach fünf Mietjahren verlängert sich die Kündigungsfrist auf sechs Monate; nach acht Mietjahren beträgt die Kündigungsfrist sogar neun Monate.

Die ordentliche Kündigungsfrist bei Altmietverträgen vor 2002

In einigen Fällen kann die Kündigungsfrist sogar zwölf Monate betragen. Der Hintergrund ist, dass in vielen alten Mietverträgen auf die alten Vorschriften verwiesen wurde. In diesen gab es noch eine weitere Steigerung: Nach 10 Jahren Mietzeit betrug die Kündigungsfrist früher ganze 12 Monate.

Kündigung nach § 573a BGB

Bei Kündigung nach § 573a BGB verlängert sich die ordentliche Kündigungsfrist immer um weitere drei Monate. Nach zehn Jahren kann damit die Kündigungsfrist bis zu 15 Monate betragen.

Der besondere Ausnahmefall

Bei mitvermietetem, möbliertem Zimmer sollen die Mieterschutzvorschriften nicht gelten. Die Folge ist, dass in diesen Fällen die Kündigungsfrist auf bis zu zwei Wochen sinken kann. Hierbei handelt es sich jedoch um einen besonderen Sonderfall, der relativ selten vorkommt. In der Regel müssen sich auch WG-Zimmermieter an die ordentliche Kündigungsfrist halten.

Weitere Tipps und Tricks auf YouTube, wie beispielsweise:

Step-by-Step: So verhalten sich schlaue Mieter nach dem Erhalt einer Kündigung

Veröffentlicht in Kündigung durch Vermieter, Kündigungsfristen und verschlagwortet mit , , , , .

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert