Deine Zeit ist um, was nun? Der befristete Mietvertrag
Seiteninhalt
ToggleDu hast ein befristetes Mietverhältnis? Die Mietdauer geht langsam zu Ende und Du willst oder kannst nicht ausziehen? Vielleicht hast Du Glück und musst gar nicht mehr ausziehen! Viele befristete Mietverträge sind unwirksam. Mit dieser Schritt für Schritt – Anleitung kannst Du überprüfen, ob Du länger in deiner Wohnung bleiben kannst.
Schritt 1: Schriftform beachtet?
Ein befristetes Mietverhältnis muss schriftlich geschlossen werden. Der Befristungsgrund muss auch vor Vertragsbeginn mitgeteilt werden. Im Mietvertrag ist kein Befristungsgrund angegeben? Du kannst dich freuen! Es gilt: Eine unwirksame Befristung führt zu einem unbefristeten Mietverhältnis.
Schritt 2: wirksamer Befristungsgrund?
Der Gesetzgeber hat die Befristungsgründe abschließend geregelt. Die Befristung eines Mietverhältnisses kann nur erfolgen, wenn der Grund auch im Gesetz geregelt ist. Die Befristungsgründe sind im Paragraph 575 Absatz 1 , BGB geregelt. Eine Befristung ist also nur möglich, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit
- die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will,
- in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder
- die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will
In deinem Mietvertrag ist keiner dieser Gründe genannt? Du kannst dich freuen! Es gilt: Eine unwirksame Befristung führt zu einem unbefristeten Mietverhältnis.
Schritt 3: Besteht der Befristungsgrund noch?
Du kannst deinen Vermieter fragen, ob der Befristungsgrund besteht. Du solltest von diesem Recht auch Gebrauch machen. Ja! Frühstens vier Monate vor Ablauf der Befristung solltest Du beim Vermieter anfragen, ob der Befristungsgrund noch besteht, und darauf bestehen innerhalb eines Monats eine Rückantwort zu erhalten.
Der Befristungsgrund besteht?
Dann hast Du schlechte Karten. In diesem Fall endet das Mietverhältnis mit Zeitablauf. Aber? Hat der Vermieter deine Frist von einem Monat nicht beachtet? In diesen Fall verlängert sich das Mietverhältnis um den Zeitraum, um welchen du auf die Antwort gewartet hast. Kompliziert? Nein. Einfaches Beispiel: Du hast zwei Monate auf die Antwort gewartet? In diesem Fall kannst Du einen Monat länger in der Wohnung bleiben.
Der Befristungsgrund tritt später ein?
Dann hast Du bessere Karten. In diesem Fall endet das Mietverhältnis zwar immer noch mit Zeitablauf. Aber? Du kannst verlangen, dass sich der Mietvertrag entsprechend verlängert. Kompliziert? Nein. Einfaches Beispiel: Der Vermieter teilt mit, dass der Einzug des Enkels zwei Monate später erfolgen wird. In diesem Fall kannst Du 2 Monate länger in der Wohnung bleiben.
Der Befristungsgrund ist erloschen?
Super! In diesem Fall kannst Du von deinem Vermieter verlangen, dass der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit verlängert wird.
Zu kompliziert? Zu viel zu beachten? Du weißt nicht, wie das geht? Schau einfach meinen Kanal! Jeden Sonntag gibt es neue Tipps, Hinweise und mehr.
Mehr zum Thema Arbeitsrecht? Mehr zum Thema Mietrecht? Schau dir einfach meine Playlisten an! Hier findest Du alle bisherigen Videos zum Thema Arbeitsrecht und Mietrecht. Klick einfach auf die gewünschte Playlist. Links für Arbeitsrecht und Rechts für Mietrecht.
Du willst ein Video zu einem anderen Thema? Schreib dein Wunschthema in die Kommentare.