Diese 3 Dinge dürfen Vermieter NICHT tun – Die erschreckende Wahrheit über Deine Rechte als Mieter!

Diese 3 Dinge dürfen Vermieter NICHT tun – Die erschreckende Wahrheit über Deine Rechte als Mieter!

Diese 3 Dinge dürfen Vermieter NICHT tun – Die erschreckende Wahrheit über Deine Rechte als Mieter!

Viele Mieter sind sich nicht bewusst, wie viele Rechte sie tatsächlich haben, und welche Vermieter nicht haben. Hier sind drei schockierende Dinge, die Dein Vermieter nicht darf.

Heizung, Strom, Wasser aus

Der Vermieter ist verpflichtet, sicherzustellen, dass

  • die Mietwohnung über eine funktionierende und sichere Stromversorgung verfügt;
  • eine kontinuierliche und ununterbrochene Wasserzufuhr vorliegt;
  • eine funktionierende Heizungsanlage für angemessene Raumtemperatur sorgt.

Der Vermieter darf nicht einfach die Heizung, den Strom oder das Wasser abstellen. Sollte dies erfolgen, so können im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzes gerichtliche Gegenmaßnahmen erreicht werden.

Zweitschlüssel

Der Vermieter darf keinen Zweitschlüssel behalten. Der Vermieter darf den Zweitschlüssel weder heimlich noch bewusst behalten. Alle einseitig vertraglichen Vereinbarungen sind insoweit unwirksam. Der Vermieter kann von Dir auch nicht verlangen, dass Du ihm einen Zweitschlüssel zur Verfügung stellst. Es steht Dir natürlich frei, Deinem Vermieter einen Schlüssel freiwillig zur Verfügung zu stellen. Einen Anspruch hierauf hat der Vermieter nicht.

Besuch verbieten

Du bist berechtigt, Besuch zu empfangen. Dies ergibt sich aus dem Hausrecht, dass sich auf den Zugang zu den Mieträumen erstreckt. Durch die Vermietung der Wohnung hat der Vermieter sein Eigentumsrecht vertraglich eingeschränkt. Mit der Übergabe erhält der Mieter den unmittelbaren Besitz an den Mieträumen. Ab diesem Zeitpunkt ist der Mieter in der Lage zu entscheiden, wem er Zutritt zur Wohnung gewährt und verbietet. Das Besuchsrecht gehört zum Kernbereich des Nutzungsrechtes der Wohnung. Der Vermieter darf insoweit in der Regel keine Regelungen treffen. Er darf keine Besuchszeiten verhängen. Er darf in der Regel auch kein Hausverbot erteilen. Nur in sehr engen Grenzen kann der Vermieter die Rechte der Mieter einschränken. In der Regel ist dies der Fall, wenn es zu Handgreiflichkeiten gekommen ist oder der Hausfrieden nachhaltig gestört wird.

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