Nachträgliche Vertragsänderungen: Was im Mietrecht zulässig ist?
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ToggleÄnderungen im laufenden Mietvertrag sind rechtlich heikel. Erfahre, wann Du und Dein Vermieter Deinen Vertrag anpassen könnt und welche Grenzen das Gesetz setzt.
Kann Dein Vermieter einfach die Vertragsbedingungen ändern?
Die Antwort lautet meistens: Nein! Es gilt der Grundsatz: Verträge sind einzuhalten oder auf Latein: pacta sunt servanda. Das heißt jedoch nicht, dass keinerlei Änderung möglich ist. Es gibt Wege, Mietverträge nachträglich anzupassen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Wann Vertragsänderungen rechtlich möglich sind
Jeder Vertrag kann geändert werden, wenn beide Parteien hiermit einverstanden sind. Dies bedeutet, dass bei Zustimmung beider Parteien, also Mieter und Vermieter, der Vertrag selbstverständlich geändert werden kann. Dies kann auch zu Lasten einer Partei – innerhalb der gesetzlichen Grenzen – erfolgen.
Der Änderungsvertrag
In der Regel erfolgt die Änderung des Mietvertrages durch einen neuen Vertrag, welcher nachträglich den ursprünglichen Mietvertrag ändert. Der alte Mietvertrag bleibt bestehen und es werden lediglich einige Punkte modifiziert. Es kann auch ein ganz neuer Mietvertrag mit neuen Vereinbarungen geschlossen werden.
Einseitige Änderung
Die einseitige Änderung von Mietverträgen ist nicht so einfach. Hierfür gibt es diverse gesetzliche Regelungen. Im Grundsatz gilt, dass eine einseitige Änderung nicht möglich ist, es sei denn, es gibt eine Ausnahmeregelung. Die bekannteste Ausnahmeregelung ist die Mieterhöhung. Eine andere typische Änderung ist die Erhöhung der Vorauszahlung auf die Nebenkosten. Auch die Kündigung ist eine Form der einseitigen Änderung des Mietvertrages.
Wichtig:
Ich empfehle bei Änderungen immer die Schriftform. Eine rechtssichere Änderung sollte schriftlich dokumentiert und von beiden Parteien unterschrieben werden.
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