Vermieter kündigt ordentlich? 3-Punkte-Sofortcheck

Vermieter kündigt ordentlich? 3-Punkte-Sofortcheck

Hast du eine ordentliche Kündigung vom Vermieter erhalten? Keine Panik! Ich weiß, das sagt sich so leicht in der heutigen Zeit beim Wohnungsmangel. Deine Gedanken kreisen vielleicht schon darum, dass du morgen unter der Brücke schläfst. Bevor du nun in Hektik verfällst oder vorschnell reagierst, solltest du die Kündigung prüfen. Mit diesem 3-Punkte-Check findest du innerhalb von zwei Minuten heraus, ob deine ordentliche Kündigung überhaupt wirksam ist.

Ordentliche Kündigung: Warum prüfen?

Du solltest deine Kündigung prüfen, da viele Kündigungen unwirksam sind. Vermieter müssen strenge Regeln einhalten. Fehlt nur ein Punkt, kann die Kündigung unwirksam sein. Bei einer unwirksamen Kündigung musst du auch nicht ausziehen. Also: Durchatmen und prüfen!

Check 1: Kündigungsgrund angegeben

Ein Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse hat. Er braucht also einen Kündigungsgrund. Der Kündigungsgrund muss im Kündigungsschreiben enthalten sein. Ohne Kündigungsgrund ist die Kündigung bereits unwirksam. Das passiert öfter, als du denkst. Auch darf der Kündigungsgrund nicht zu pauschal benannt werden

Check 2: Schriftform eingehalten

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Sie muss auf einem Blatt eigenhändig unterschrieben werden. Eine Kopie, ein Fax, eine E-Mail oder eine WhatsApp-Nachricht reichen nicht aus. Eine Kündigung per digitaler Signatur wäre möglich, scheitert in der Praxis jedoch meist an den Voraussetzungen.

Check 3: Kündigungsfrist

Der Vermieter darf nicht einfach von heute auf morgen ordentlich kündigen. Er muss eine Kündigungsfrist einhalten. Diese hängt davon ab, wie lange du schon in der Wohnung wohnst. Wenn du länger als acht Jahre in der Wohnung wohnst, beträgt deine Kündigungsfrist beispielsweise neun Monate.

Ordentliche Kündigung: Deine Reaktion

Nach der Prüfung siehst du, ob deine Kündigung zu den rund 80 % der unwirksamen Kündigungen gehört. Aufgrund der Erkenntnisse solltest du nun die nächsten Schritte planen. In einem älteren Beitrag habe ich dir bereits mitgeteilt, wie du dich verhalten solltest.

Ordentliche Kündigung: Der Widerspruch

Auf jeden Fall solltest du nun überlegen, wann und wie du den Widerspruch gegen die Kündigung erhebst, um – unabhängig von der Wirksamkeit der Kündigung – die sozialen Gesichtspunkte deinem Vermieter mitzuteilen und damit länger in der Wohnung bleiben zu können. Den perfekten Zeitpunkt habe ich bereits in einem älteren Beitrag aufgezeigt.

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