45 Jahre in der gleichen Wohnung: Bin ich unkündbar?

45 Jahre in der gleichen Wohnung: Bin ich unkündbar?

Wohnst du seit mehr als 45 Jahren in derselben Wohnung? Glückwunsch zur Ausdauer! Du fragst dich bestimmt, ob du deswegen einen besonderen Kündigungsschutz für langjährige Mieter genießt. Eine verständliche Frage – schließlich hast du dort dein Leben aufgebaut. Die Antwort des Juristen: Es kommt darauf an!

Die harte Realität: Es gibt keine automatische Unkündbarkeit

Leider muss ich dir gleich zu Beginn eine wichtige Wahrheit sagen: Allein die lange Mietdauer macht dich nicht unkündbar. Auch nach 45 Jahren kann der Vermieter eine Kündigung aussprechen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das deutsche Mietrecht kennt keine automatische Unkündbarkeit aufgrund langer Wohndauer.

Deine besonderen Rechte als langjähriger Mieter

Auf der anderen Seite kann ich dir zugleich Hoffnung machen: Du stehst nicht schutzlos da. Das Gesetz gewährt dir als langjährigem Mieter wichtige Vorteile:

  • verlängerte Kündigungsfristen von mindestens neun Monaten
  • stärkere Position bei der Härtefallprüfung
  • stärkere Position bei Räumungsschutzanträgen

Stärkere Position bei der Härtefallprüfung

Die lange Mietdauer und die Verwurzelung vor Ort sind wichtige Faktoren im Rahmen des § 574 BGB. Dabei handelt es sich um den Widerspruch gegen die Kündigung wegen besonderer Härte für den Mieter. Eine lange Mietdauer allein stellt zwar nicht zwingend eine besondere Härte dar, doch die damit verbundenen Umstände können eine solche begründen. Dazu zählen insbesondere:

  • langjährige Verwurzelung in der Nachbarschaft
  • soziale Kontakte und Beziehungen vor Ort
  • gewohnte Infrastruktur (Ärzte, Apotheken, Geschäfte)
  • gesundheitliche Situation
  • Alter und eingeschränkte Mobilität
  • finanzielle Möglichkeiten zur Beschaffung von Ersatzwohnraum

Vorgehen bei einer Kündigung

Zunächst solltest du Ruhe bewahren – auch wenn eine Kündigung nach so langer Zeit ein Schock ist. Danach solltest du die Kündigung sorgfältig prüfen oder prüfen lassen. Anschließend kannst du überlegen, welche weiteren Schritte notwendig sind.

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