So prüfst du als Mieter deine Kündigung wie ein Profi

So prüfst du als Mieter deine Kündigung wie ein Profi

Im letzten Artikel "So prüfst du deine Kündigung wie ein Profi" habe ich dir gezeigt, wie du eine Kündigung deines Arbeitgebers wie ein Profi überprüfst.  Aufgrund des großen Zuspruches auf dieses Artikel zeige ich dir heute, wie du die Kündigung deines Vermieters wie ein Profi überprüfen kannst.

Tipp 1:

Als Erstes prüfen, ob die Kündigung eine Unterschrift trägt. Falls nein, dann ist die Kündigung unwirksam. Du kannst dich ruhig zurücklehnen und nichts machen. Kurz vor dem Auszugstermin zeigst du dem Vermieter seine Kündigung und sagst, dass du wegen der fehlenden Unterschrift nicht ausziehen musst. Der Vermieter muss das Kündigungsverfahren nochmals einleiten.

Tipp 2:

Als Zweites prüfen, ob auf das Widerspruchsrecht nach §§ 574ff BGB hingewiesen worden ist. Ja? Dann musst du diesen Termin ganz dick in den Kalender eintragen und nicht vergessen. Vor dem Einspruch gegen die Kündigung solltest du auf jeden Fall den Artikel  „Einspruch gegen eine Eigenbedarfskündigung – Nein Danke, oder?“ lesen. Der Vermieter hat nicht auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen? Leider wird hierdurch die Kündigung nicht unwirksam. Aber du kannst die Härtegründe bis zum Abschluss der mündlichen Verhandlung bei einer Räumungsklage mitteilen.

Tipp 3:

Als Drittes solltest du prüfen, ob die Kündigung einen Kündigungsgrund enthält. In mietrechtlichen Angelegenheiten muss der Vermieter ausdrücklich den Kündigungsgrund mitteilen. Falls kein oder nur grob ein Kündigungsgrund angegeben worden ist, dann ist die Kündigung unwirksam. Du hast eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug erhalten? Du hast eine Eigenbedarfskündigung erhalten?

Tipp 4:

Ist ein Hinweis auf die Regelung des § 545 BGB erfolgt? Was es mit dieser Regelung auf sich hat, erfährst du im Video „Das Schreckgespenst: Der § 545 BGB“.

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