Advent, Advent, mein Häuslein brennt

Die Horrornachricht:  Du kriegst einen Anruf deines Nachbarn, dass die Feuerwehr angerückt ist und das Feuer in deiner Wohnung löscht.  Schlimmer:  Du bist in der Wohnung und es bricht ein Feuer aus.  Glück im Unglück:  Du und deine Liebsten können gerettet werden.   Der Rest ist Schrott.  Was nun?  Wer ersetzt die Schäden?

Die Hausratversicherung

Die Hausratversicherung übernimmt Schäden, an eigenen beweglichen Gegenständen, welche durch das Feuer entstanden sind. Beispielsweise werden die Schäden an

  • Möbelstücken,
  • Kleidung,
  • elektrischen Geräten,
  • Wertgegenständen und
  • Weihnachtsgeschenken

Übernommen. Darüber hinaus werden auch Kosten übernommen, welche im direkten Zusammenhang mit dem Hausbrand stehen. Hierzu gehören beispielsweise

  • Aufräum- und Entsorgungskosten für Schutt,
  • Aufräum- und Entsorgungskosten für zerstörtes Mobiliar sowie
  • Bewegungs- und Schutzkosten versicherter Objekte

Die Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung trägt die Kosten, welche am Wohngebäude oder damit fest verbundenen Bestandteilen entstanden sind. Für die Gebäudeversicherung ist es in der Regel irrelevant, ob die Schäden durch das Feuer oder durch die Löscharbeiten entstanden sind. Hauptsache, das Risiko, also Feuer, ist abgesichert. Diese Kosten werden übernommen:

  • Schäden durch Löschwasser oder
  • Aufräumarbeiten

Die Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden an fremden beweglichen Gegenständen, welche durch das Feuer entstanden sind. Typische Fälle sind:

  • brennende Kerze auf den Tisch vergessen oder
  • Kochtopf auf dem eingeschalteten Herd vergessen

Achtung: Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Es ist jedoch zu beachten, dass bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Taten die Versicherung nicht unbedingt einstandspflichtig sind. Vorsätzlich handelt, wer bewusst eine Schädigung, also den Brand herbeigeführt hat. Fahrlässig handelt, wer die notwendige Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Typische Fälle sind:

  • Lagerfeuer im Wohnzimmer veranstalten,
  • Wohnung verlassen, ohne Herd auszuschalten oder
  • Wohnung verlassen, ohne Kerzen auszuschalten

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