Räumungsklage: So läuft die Güteverhandlung ab (Teil 1)

Es ist so weit: Du hast dich mit Händen und Füßen gegen die Kündigung gewährt. Du hast alle Fristen beachtet. Alles hat nicht geholfen. Der Vermieter hat nicht nachgegeben. Es gibt einen Gerichtstermin am Amtsgericht wegen der Räumungsklage. Wie läuft die Verhandlung nun ab?

Aufruf der Sache

In der Regel solltest Du früher beim Gericht sein. Verhandlungen sind öffentlich, sodass Du die anderen Verhandlungen als Zuschauer wahrnehmen kannst. Wieso? Ganz einfach! So erhältst Du ein Gefühl für den Richter. Irgendwann wird Dein Termin aufgerufen. Jetzt geht es um die Wurst.

Erörterung der Sach- und Rechtslage

Nach dem Aufruf der Sache wird festgehalten, wer zum Termin erschienen ist. Anschließend teilt das Gericht die aktuelle Sach- und Rechtslage mit. Der Richter teilt also seine vorläufige Einschätzung zur Klage mit. Sollten noch Punkte offen oder unklar sein, so wird in der Regel eine informatorische Befragung durchgeführt.

Vorschlag eines Vergleiches

Im Anschluss daran wird er in der Regel ein Vergleichsvorschlag unterbreiten. Der Inhalt des Vergleichsvorschlages hängt davon ab, wie die Erfolgsaussichten der Klage sind.

Jetzt hat deine Stunde geschlagen

Bist Du mit dem Vergleichsvorschlag einverstanden? Dann solltest Du den Vergleich annehmen. Bist Du mit dem Vergleichsvorschlag nicht einverstanden? Dann solltest Du nun Deine Argumente liefern, wieso der Vergleichsvorschlag nicht richtig ist.

Kein Vergleichsschluss

Es wurde kein Vergleich geschlossen? Im zweiten Teil erfährst du, was passiert, wenn kein Vergleich geschlossen wurde.

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