Räumungsklage = Vitzliputzli?

Die Räumungsklage ist der Vitzliputzli vieler Mieter und Vermieter.  Der Mieter denkt sich: Der Anfang vom Ende.  Der Vermieter denkt: Teuer und langatmig.  Ist das wirklich so schlimm?

Räumungsklage nur bei vorheriger Kündigung.

Eine Räumungsklage flattert nur ins Haus, wenn vorher eine Kündigung ausgesprochen worden ist. Die Mieter sind also vorgewarnt, dass nach Ablauf der Kündigungsfrist eine Räumungsklage drohen kann.

Gelber Brief als Anfang der Räumungsklage

Irgendwann findet der Mieter im Briefkasten einen gelben Brief. Post vom Gericht. Die Räumungsklage wurde damit zugestellt. Ab jetzt laufen ganz wichtige Fristen. Im Briefumschlag sind meistens mehrere Unterlagen enthalten. Zum einen ist die Räumungsklage des Vermieters enthalten. Zusätzlich ist die Verfügung des Gerichts vorhanden, welche zwei Fristen nennt. Die erste Frist ist nicht verlängerbar und sollte immer gewahrt werden. Also schnell handeln. Die zweite Frist kann verlängert werden. Trotzdem nicht trödeln.

Gerichtsverhandlung als Chance sehen

Nach einiger Zeit kommt es zum Gütetermin beim Gericht. Im Rahmen dieses Termins stellt das Gericht die Sach- und Rechtslage dar und schlägt in der Regel den Parteien einen Vergleich vor. In vielen Fällen wird in diesem Stadium ein Räumungsvergleich geschlossen. Kein Vergleich? Dann wird streitig verhandelt und es ergeht ein Urteil. Wenn der Räumungsklage stattgegeben wurde, dann kann der Vermieter die Räumung durch den Gerichtsvollzieher beantragen. Wenn die Klage verloren wurde, dann kann der Vermieter nichts unternehmen. Wenn eine der Parteien mit dem Urteil nicht zufrieden ist, dann kann Berufung eingelegt werden.

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