Nein! Doch! – Vermieter nutzen die Krise aus?

Nein! Doch! Ohh - Vermieter nutzen die Krise aus

Schon Hans-Joachim Rauschenbach sagte mal:

„Alles wird teurer, nur die Ausreden werden immer billiger“.

Leider gilt dies derzeit auch für die Mieterhöhungsschreiben.  Viele Vermieter begründen die Mieterhöhung nur mit den steigenden Kosten.  Geht das?

steigende Kosten sind kein Grund für eine Mieterhöhung

Die steigenden Kosten sind in der Regel kein Grund für eine Mieterhöhung. Achtung: Diese Aussage gilt nicht, wenn eine Indexmiete vereinbart worden ist. Du weißt nicht, worum es sich hierbei handelt? Mehr im Video: „Der doppelte Inflationsschock für Mieter“

Anpassung an die ortsübliche Miete

In der Regel wird die Mieterhöhung vom Vermieter damit begründet, dass alle anderen Wohnung auch teurer geworden sind. Diese lapidare Aussage ist jedoch nicht ausreichend. Es mag sein, dass viele Wohnungen in der Umgebung teurer geworden sind. Der Vermieter muss dennoch in seinem Mieterhöhungsschreiben darlegen, wie er seinen Wert ermittelt hat.

Mietspiegel

Viele Vermieter zücken in diesen Fällen einen Mietspiegel. Das Argument lautet hierbei, dass dies eine zulässige Mieterhöhungsbegründung ist, Paragraph 558 a BGB. Diese Aussage ist fast richtig: Ein Mietspiegel kann als Begründung herangezogen werden, wenn er die Voraussetzungen des Paragraph 558 c BGB oder des Paragraph 558 d BGB erfüllt. Eselsbrücke: Mietspiegel von immowelt.de und Co erfüllen diese Voraussetzungen derzeit nicht.

Drei Vergleichswohnungen

Die Alternative: Es werden drei Vergleichswohnungen genannt. Aber auch hier gibt es Fallstricke. Es muss sich um drei Vergleichswohnungen handeln. Die Wohnungen müssen also hinsichtlich Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage vergleichbar sein. Eselsbrücke: Wohnungen in unterschiedlichen Rubriken in der Tageszeitung sind in der Regel nicht vergleichbar.

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