Du hast eine Mieterhöhung erhalten und denkst Dir: Bei diesen vielen Mängel in der Wohnung muss ich der Mieterhöhung nicht zustimmen! Eine gravierende Fehlentscheidung? Ein Fehler? Mehr im Video!
Achtung: wichtige Unterscheidung notwendig!
Du musst zwei unterschiedliche Punkte unterscheiden: Mieterhöhung und Mietmängel. Diese beiden Sachen darfst Du unter keinen Umständen in einen Topf werfen. Mieterhöhung und Mietminderung sind im Grundsatz unterschiedlich und unabhängig voneinander zu beurteilen.
Die Mietminderung
Bei Mietmängeln und Mietminderung geht es um die Frage, ob aufgrund der Gebrauchseinschränkung die volle vereinbarte Miete zu bezahlen ist. Es pfeift durch die Fenster? Die Heizung fällt aus? In diesen Fällen kannst Du von deinem Vermieter verlangen, dass er die Mängel beseitigt. Mehr im Video "Nicht für die Katz: So werden alle Mängel beseitigt!"
In vielen Fällen musst du auch nicht die volle Miete bezahlen. Du kannst die Miete mindern. Aber Vorsicht: Eine zu hohe Mietminderung kann zur Kündigung führen. Mehr im Video „Mietkürzung: Dieser Rattenschwanz kommt auf dich zu“
Die Mieterhöhung
Bei der Mieterhöhung geht es um die Frage, ob die Miete im Vergleich zu einer anderen ähnlichen Wohnung noch angemessen ist. Mietmängel sind hierbei in der Regel nicht relevant. Im Rahmen der Mieterhöhung ist also zu prüfen, ob das Mieterhöhungsschreiben alle gesetzlichen Voraussetzungen für eine wirksame Mieterhöhung enthält. Im Video „Schnell wie der Blitz: Diese 5 Punkte sagen Dir, ob auch Deine Mieterhöhung unwirksam ist“ erfährst Du, auf welche 5 Punkte Du zu achten hast.