Mieterhöhung erhalten? Diese 6 Fehler machen deinen Vermieter chancenlos!
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ToggleHast Du eine Mieterhöhung von Deinem Vermieter erhalten und bist unsicher, ob diese überhaupt rechtens ist? Damit bist Du nicht allein. Viele Mieterhöhungen sind fehlerhaft und somit unwirksam. In diesem Beitrag erkläre ich Dir, welche 6 Punkte Du unbedingt prüfen solltest.
Punkt 1: Ist die 15-Monats-Frist eingehalten?
Der Vermieter darf die Miete frühestens 15 Monate nach Deinem Einzug erhöhen. Außerdem muss seit der letzten Mieterhöhung mindestens ein Jahr vergangen sein. Erst dann kann er Dir ein neues Erhöhungsverlangen zusenden. Die erhöhte Miete wird zum Ablauf des übernächsten Monats nach Zugang des Schreibens fällig.
Punkt 2: Hat der Vermieter die Textform eingehalten?
Nach Paragraph 558a BGB muss das Mieterhöhungsverlangen in Textform erfolgen. Das bedeutet: Ein einfacher Brief, eine E-Mail oder ein Fax reichen aus. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht zwingend erforderlich. Wichtig: Mündliche Mieterhöhungen sind unwirksam! Wenn Dein Vermieter Dir nur telefonisch mitteilt, dass die Miete steigt, musst Du das nicht akzeptieren.
Punkt 3: Ist die Mieterhöhung begründet?
Der Vermieter muss genau darlegen, warum er die Miete erhöhen möchte. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten: Mietspiegel, drei Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten. Eine Begründung wie „Die Miete ist zu niedrig“ oder „Alles wird teurer“ reicht nicht aus. Fehlt die konkrete Begründung, ist die Mieterhöhung unwirksam.
Punkt 4: Ist die Kappungsgrenze beachtet?
Die Miete darf innerhalb von drei Jahren maximal um 20 Prozent steigen. In vielen Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt sogar eine reduzierte Kappungsgrenze von nur 15 Prozent.
Punkt 5: Stimmt die Wohnfläche?
Bei einer Mieterhöhung kommt es immer auf die tatsächliche Wohnfläche an und nicht auf die im Mietvertrag vereinbarte.
Punkt 6: Sind alle Mieter angesprochen?
Wenn mehrere Personen im Mietvertrag stehen, müssen auch alle im Mieterhöhungsschreiben genannt werden. Fehlt ein Mieter, ist das Erhöhungsverlangen unwirksam.
Was kannst Du tun?
Wenn Du Fehler in der Mieterhöhung entdeckst, solltest Du nicht einfach zustimmen. Du hast zwei Monate Zeit, um zu reagieren. Mein Tipp: Lass die Mieterhöhung prüfen. Wenn Du die erhöhte Miete einfach bezahlst, gilt das als Zustimmung, und eine Rückforderung ist kaum noch möglich. Deshalb: Lieber einmal zu viel prüfen als zu schnell zustimmen!
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