Die richtige Wohnungsübergabe: Das Wohnungsübergabeprotokoll
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ToggleDie Wohnungsübergabe im Rahmen eines Mietverhältnisses ist ein entscheidender Schritt für Vermieter wie auch Mieter. Sie dient der Dokumentation des Zustands der Mietwohnung bei Einzug und Auszug. Aus diesem Grund solltest du auch ein besonderes Augenmerk auf diesen Zeitpunkt setzen. Heute erkläre ich dir, worauf du zu achten hast.
Das Übergabeprotokoll: Die Gründe für das Protokoll
Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Der Mieter wiederum ist verpflichtet, die vereinbarte Miete zu entrichten und die Mietsache bei Beendigung des Mietverhältnisses ordnungsgemäß zurückzugeben. Das Übergabeprotokoll hilft dabei, den Zustand der Wohnung genau festzuhalten und Streitigkeiten im Vorfeld zu vermeiden.
Das Übergabeprotokoll: Die rechtliche Einordnung
Mit dem Übergabeprotokoll kann der Zustand der Wohnung bei Übergabe genau dokumentiert werden. Es dient der Beweissicherung und kann spätere Streitigkeiten über etwaige Schäden und Mängel vermeiden. Es gibt keine Pflicht zur Erstellung eines Übergabeprotokolls. Es ist jedoch ratsam, dass Mieter und Vermieter beziehungsweise deren Vertreter bei der Übergabe anwesend sind und das Protokoll gemeinsam unterzeichnen. So kann sichergestellt werden, dass beide Parteien den Zustand der Wohnung bei Übergabe verbindlich festhalten.
Das Übergabeprotokoll: Der Inhalt
Im Übergabeprotokoll sollten alle relevanten Details festgehalten werden. Hierunter fallen:
Allgemeiner Zustand:
In welchem allgemeinen Zustand wird die Wohnung übergeben? Wurde die Wohnung renoviert? Wie sehen die Wände aus? Wie sieht der Boden aus? Was ist mit Fenstern und Türen?
Schäden:
Gibt es sichtbare Schäden? Es sollten alle sichtbaren Schäden oder Mängel niedergeschrieben werden. Es sollte auch keine Auswahl erfolgen. Vielmehr sollten Mieter und Vermieter sehr genau bei der Erstellung des Protokolls sein. Der Hintergrund ist, dass mit dem Protokoll der Zustand dokumentiert wird. Stark vereinfacht kann gesagt werden: Was nicht im Protokoll steht, gibt es auch nicht!
Zählerstände:
Es sollten die aktuellen Stände von Strom-, Wasser-, Gas- und/oder Fernwärmezählern abgelesen und notiert werden. Es empfiehlt sich, neben dem Zählerstand auch die Kennung des entsprechenden Zählers zu notieren.
Schlüssel:
Es sollte eine Liste mit der Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel gefertigt werden.
Unterschriften:
Am Ende sollte die Unterschrift nicht vergessen werden.
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