Mietvertragstypen: Das sind die Unterschiede
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ToggleDu hast eine neue Wohnung gefunden. Alles perfekt. Nun kommt der Vermieter und wirft mit Begriffen um sich, welche Du nicht verstehst. Er redet etwas von befristeten, unbefristeten, Index – und Staffelmietverträgen.
Der unbefristete Mietvertrag
Der Klassiker. Hierbei handelt es sich um den üblichen Mietvertrag. Die Parteien vereinbaren, dass der Vertrag so lange läuft, bis eine Partei eine wirksame Kündigung ausspricht. In einigen Fällen wird für die Anfangszeit auch ein Kündigungsverzicht vereinbart. In diesem Zeitraum ist meistens keine ordentliche Kündigung möglich. Ansonsten gilt im Grundsatz, dass der Mieter in der Regel ohne Kündigungsgründe das Mietverhältnis beenden kann. Der Vermieter muss hingegen immer einen Kündigungsgrund haben.
Der befristete Mietvertrag
Der Gegensatz zum unbefristeten Mietvertrag. Hier wird im Voraus mitgeteilt, wie lange der Mieter in der Wohnung bleiben darf. Das Mietverhältnis wird für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Dies ist jedoch nicht so einfach. Bei Abschluss des Mietvertrages muss der Vermieter dem Mieter den Grund für die Befristung mitteilen. Es wurde ein fehlerhafter befristeter Mietvertrag geschlossen?: Schlecht für den Vermieter; Gut für den Mieter. In diesen Fällen gilt, dass das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen ist.
Der Staffelmietvertrag
Bei dem Staffelmietvertrag geht es nicht um die Frage, wie lange das Mietverhältnis bestehen soll. Vielmehr soll bei dem Staffelmietvertrag geregelt werden, wie sich die Miete im Laufe des Mietverhältnisses ändern soll. Im Staffelmietvertrag werden die zukünftigen Mieterhöhungen schon bei Vertragsschluss festgelegt und treten automatisch ein. Es sind jedoch einige Punkte zu beachten.
Der Indexmietvertrag
Auch beim Indexmietvertrag geht es nicht um die Frage, wie lange das Mietverhältnis bestehen soll. Vielmehr soll bei einem Indexmietvertrag geregelt werden, wann eine Mieterhöhung möglich ist. Hierbei wird die Mieterhöhung nicht an die ortsübliche Miete, sondern an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Es sind jedoch einige Punkte zu beachten. Mehr dazu hier
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