Widerspruch gegen die Kündigung: So verteidigen Mieter Ihre Rechte effektiv!

Widerspruch gegen die Kündigung: So verteidigen Mieter Ihre Rechte effektiv!

Musst Du Dich mit einer Kündigung Deines Vermieters auseinandersetzen?  Musst Du die Kündigung einfach hinnehmen?  Nicht unbedingt!  Aber: Nur durch wohlüberlegte Maßnahmen kannst Du Deine Rechte effektiv verteidigen.  In meinem neuesten Video zeige ich Dir eine effektive Strategie, wie Du Dich gegen eine Kündigung wehrst und Deine Wohnung verteidigst.

Was ist ein Widerspruch gegen die Kündigung im Mietrecht?

Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen, wenn die Kündigung für den Mieter eine soziale Härte bedeutet. Bei einem Widerspruch werden die Interessen des Mieters am Erhalt der Wohnung gegen die Interessen des Vermieters an der Erlangung der Mietwohnung abgewogen und geprüft, welche Interessen im besonderen Einzelfall überwiegen. Pauschale Betrachtungen und Aussagen sind insoweit nicht möglich.

Voraussetzungen für einen wirksamen Widerspruch

Der Widerspruch muss innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgen. Diese beträgt zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist, wenn der Vermieter auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen hat. Der Widerspruch hat schriftlich zu erfolgen und sollte in der Regel eine Begründung enthalten. Aber Vorsicht: Ein Widerspruch kann nur gegen eine ordentliche Kündigung erhoben werden. Bei einer fristlosen Kündigung ist ein Widerspruch nicht möglich.

Gründe für einen Widerspruch

Faktisch gibt es zwei große Gründe, wieso ein Widerspruch gegen die Kündigung ausgesprochen werden kann.

  1. Persönliche Gründe: Es werden persönliche Gründe mitgeteilt, wieso ein Auszug aus der Wohnung eine soziale Härte darstellt. Hierbei können eine lange Verwurzelung, aber auch Krankheiten eine wichtige Rolle spielen.
  2. Wohnungsmarkt. In diesem Fall wird mitgeteilt, dass derzeit keine angemessene neue Wohnung gefunden werden kann.

Fallstricke!

Der richtige Zeitpunkt für den Widerspruch ist von essenzieller Bedeutung. Ein Widerspruch, welcher zu spät eingeht, hat zur Folge, dass er unbeachtlich ist. Ein Widerspruch, welcher zu früh eingeht, hat zur Folge, dass der Vermieter eine Räumungsklage erheben kann. Es muss daher der richtige Zeitpunkt ermittelt werden. Auch sollten die Gründe ordentlich dargestellt werden.

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