Zwangsräumung: Was passiert nach dem Räumungsurteil?

Zwangsräumung: Was passiert nach dem Räumungsurteil?

Liegt ein Räumungstitel vor? Steht fest, wann Du ausziehen musst? Jetzt beginnt die entscheidende Phase: die Zeit zwischen der gerichtlichen Entscheidung und der möglichen Zwangsräumung. Hier erfährst Du, was nun zu beachten ist.

Die vollstreckbare Ausfertigung

Durch die Entscheidung des Gerichts wurde verbindlich festgelegt, bis wann Du die Wohnung zu räumen hast. Der Vermieter muss diesen Zeitpunkt abwarten. Zusätzlich muss er sich eine vollstreckbare Ausfertigung des Räumungstitels beschaffen. Die bisherige Entscheidung allein genügt nicht. Erforderlich ist eine besondere Ausfertigung, auf der ausdrücklich vermerkt ist, dass es sich um eine „vollstreckbare Ausfertigung“ handelt.

Ablauf der Räumungsfrist

Ist die Räumungsfrist abgelaufen, kann der Vermieter die nächsten Schritte einleiten konkret: die Zwangsräumung. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Vermieter eigenmächtig handeln darf. Er darf Dich weder eigenhändig aus der Wohnung entfernen noch die Schlösser austauschen. Die Zwangsräumung darf ausschließlich durch den Gerichtsvollzieher erfolgen.

Der Räumungsschutzantrag

Sobald der Gerichtsvollzieher beauftragt wurde und der Kostenvorschuss eingegangen ist, wird er Dich schriftlich über den Räumungstermin informieren. Ab diesem Zeitpunkt läuft für Dich die letzte Frist: Du kannst einen Antrag auf Räumungsschutz nach § 765a ZPO stellen, um die Zwangsräumung wegen besonderer Härte zu verhindern. Dieser Antrag muss spätestens zwei Wochen vor dem Räumungstermin gestellt werden. Er ist jedoch nur bei außergewöhnlichen Härtefällen zulässig, etwa:

  • schwere Krankheit oder Lebensgefahr;
  • fortgeschrittene Schwangerschaft;
  • akute Suizidgefahr (mit ärztlichem Attest)

Wichtig:
Eine drohende Obdachlosigkeit allein reicht in der Regel nicht aus, um die Zwangsräumung zu verhindern.

Die Zwangsräumung

Am Tag der Zwangsräumung wird die Wohnung geräumt, sofern Du nicht bereits vorher ausgezogen bist. Der Umfang der Räumung richtet sich nach dem Auftrag des Vermieters:

Kostengünstige Variante:

Der Gerichtsvollzieher tauscht lediglich die Schlösser aus und setzt Dich aus dem Besitz (sog. „Berliner Räumung“)

Kostspielige Variante:

Eine Spedition wird beauftragt, Deine Gegenstände aus der Wohnung zu entfernen und zwischenzulagern.

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