Räumungsfrist abgelaufen: Diese Handlungsmöglichkeiten hast du noch

Du hast vor Gericht einen Räumungsvergleich mit Räumungsfrist ausgehandelt?  Oder es wurde Dir eine Räumungsfrist im Urteil gewährt?  Du hast bisher keine Wohnung gefunden und hast Angst, dass Du bald auf der Straße sitzen wirst?

Keine Angst

Ich kann Dir die Angst nehmen. Auch nach dem Ablauf der Räumungsfrist kannst Du in der Wohnung verbleiben. Es wird dich keiner am ersten Tag nach Ablauf der Räumungsfrist aus der Wohnung werfen. Der Vermieter ist hierzu alleine nicht berechtigt.

Ablauf

Die typischen Schritte nach Ablauf der Räumungsfrist sind, dass der Vermieter den Gerichtsvollzieher mit der Räumung der Wohnung beauftragt. Der Gerichtsvollzieher wird Dich anschreiben und mitteilen, dass ein Räumungstermin anberaumt wird. Dieser findet in der Regel mindestens drei bis vier Wochen nach Erhalt des Schreibens des Gerichtsvollziehers statt.

Handlungsmöglichkeiten

Nach Erhalt des Briefes hast Du noch einige Möglichkeiten, wie Du die Räumung zum Stichtag verhindern kannst.

Möglichkeit 1:

Du hast eine neue Wohnung gefunden, aber schaffst es nicht bis zum Räumungstermin aus der Wohnung auszuziehen? Dann kannst Du versuchen, mit dem Vermieter zu verhandeln. In der Regel werden diese bei der Vorlage des neuen Mietvertrages von kostenpflichtigen Räumungsversuchen Abstand nehmen. Aber auch in anderen Fällen kann ein Auszug noch hinausgezögert werden, wenn der Vermieter hiermit einverstanden ist.

Möglichkeit 2:

Du kannst einen Räumungsschutzantrag nach Paragraph 765a ZPO stellen. Wenn die Räumung für dich eine besondere Härte darstellt, dann kann ausnahmsweise die Räumung durch den Gerichtsvollzieher gestoppt werden. Die typischen Fälle sind erhebliche Erkrankungen, wie auch ein Entbindungstermin im besagten Zeitraum oder ein zeitnaher Umzug.

Möglichkeit 3:

Mit der Gemeinde über einen Ersatzwohnraum verhandeln. Es gehört zu den originären Pflichten einer Gemeinde, die Obdachlosigkeit Ihrer Gemeindebürger zu verhindern. Dies kann sogar so weit gehen, dass die Gemeinde einen Bescheid über die vorübergehende Wiedereinweisung in die bisherige Wohnung erlassen kann.

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