Fallen des Vermieters (Teil 3) – Ohne Renovierung keine Wohnungsübergabe
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ToggleEndet das Mietverhältnis? Teilt Dir der Vermieter mit, dass ohne Renovierung der Wohnung keine Wohnungsübergabe stattfindet? Vorsicht! Hierbei handelt es sich um einen bösen Trick des Vermieters.
Renovierung der Wohnung
Viele Vermieter glauben, dass die Wohnung am Ende der Mietzeit vollständig zu renovieren ist. Mieter glauben, dass sie hierzu nicht verpflichtet sind. Derartige pauschale Aussagen sind nicht richtig. Für die Renovierungspflicht der Mieter kommt es darauf an, ob eine wirksame Schönheitsreparaturklausel vereinbart worden ist. Stark vereinfacht kann gesagt werden: Je länger das Mietverhältnis besteht, desto wahrscheinlicher wurde eine unwirksame Schönheitsreparaturvereinbarung getroffen.
Rückgabe der Wohnung
Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist die Wohnung zu räumen und geräumt an den Vermieter zu übergeben. Bei der Räumung handelt es sich um die vollständige Besitzaufgabe an der Wohnung. Hierzu ist neben der Entfernung aller Gegenstände auch die Rückgabe aller Schlüssel erforderlich. Eine fehlerhafte Räumung der Wohnung führt dazu, dass eine Nutzungsentschädigung zu zahlen ist.
Der Trick der Vermieter
Einige Vermieter versuchen nun durch die Hintertür unwirksame Schönheitsreparaturen zu retten. Sie fordern den Mieter auf, dass dieser die Wohnung renoviert, ansonsten wird die Mitwirkung an der Wohnungsübergabe verweigert. Sie teilen insoweit auch mit, dass eine Nutzungsentschädigung zu zahlen ist.
Die Lösung
Dieser Trick der Vermieter kann einfach ausgehebelt werden. Für die Rückgabe der Wohnung ist nicht erforderlich, dass eine Renovierung stattgefunden hat. Hierbei handelt es sich nur um die Frage, ob der Mieter vertragsgemäß gehandelt hat. Bei einer Verletzung der Renovierungspflicht macht sich der Mieter schadensersatzpflichtig und muss die Renovierungskosten ersetzen. Aus diesem Grund kann die Schlüsselübergabe bei Streitigkeiten auch ohne den Vermieter erfolgen. Die Schlüssel werden nachweislich an den Vermieter durch Einwurf in den Briefkasten übergeben.
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