Tipps: Das musst du als Vermieter bei einer Mieterhöhung beachten
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ToggleDu bist Vermieter und willst die Miete erhöhen? Meinst Du, dass hierfür ein einfacher Dreizeiler ausreichend ist? Dann solltest Du vorher das heutige Video schauen! Im heutigen Video erhältst Du ein paar Tipps, wie Du eine wirksame Mieterhöhung aussprechen kannst.
Begründungspflicht
Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass eine Mieterhöhung durch den Vermieter zu begründen ist. Der Mieter soll nachvollziehen können, wieso er nun mehr Miete zu bezahlen hat. Hierzu reicht es jedoch nicht aus, dass einfach mitgeteilt wird, dass alles einfach teurer geworden ist. Vielmehr gibt es nur eine begrenzte Anzahl an Möglichkeiten, wie eine Mieterhöhung begründet werden kann.
Begründungsmöglichkeiten
Es gibt faktisch nur drei Möglichkeiten, wie eine Mieterhöhung wirksam begründet werden kann.
Mietspiegel
Hierbei handelt es sich um eine Tabelle, die über die Mieten in einer Stadt/Gemeinde informiert. Es handelt sich um eine Übersicht über die ortsüblichen Mieten. Hierbei ist zu beachten, dass ein Mietspiegel für die Begründung einer Mieterhöhung nur herangezogen werden kann, wenn dieser von der Stadt/Gemeinde gemeinsam mit einschlägigen Interessengruppen erstellt worden ist. Mietspiegel auf irgendwelchen Webseiten sind in der Regel unbeachtlich.
Gutachten
Hierbei handelt es sich um ein Sachverständigengutachten. In der Regel übersteigen die Gutachterkosten die mögliche Mieterhöhung, sodass sich die Einholung nur bei sehr großen Einheiten mit vielen Mietern lohnt.
Drei Vergleichswohnungen
In Städten/Gemeinden, in welchen kein Mietspiegel vorhanden ist, kann die Mieterhöhung nur über drei Vergleichswohnungen begründet werden. Hierzu ist erforderlich, dass die Wohnungen tatsächlich mit der vermieteten Wohnung vergleichbar sind.
Folgen einer fehlerhaften Begründung
Eine fehlerhafte Begründung führt für Vermieter zu einen gravierenden Problem: die Mieterhöhung ist unwirksam. Die Folge ist, dass auch eine Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung keinen Sinn macht.
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