Kündigung der Wohnung: Was Mieter wirklich wissen müssen – Fristen, Form und typische Fehler
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ToggleBist du Mieter? Willst du deine Wohnung kündigen und fragst dich, worauf du als Mieter achten musst? Keine Sorge! Heute erfährst du alles, was wichtig ist. Obwohl die Kündigung als Mieter eigentlich einfach ist, passieren trotzdem vielen Mietern noch Fehler hierbei.
Kündigungsfrist und Kündigungsform
Als Mieter kannst du in der Regel die Wohnung einfacher kündigen als dein Vermieter. Bei der ordentlichen Kündigung musst du keinen Kündigungsgrund angeben. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Eine Verlängerung von Kündigungsfristen ist wegen der Regelung des Paragraphen 573c Absatz 4 BGB für den Mieter nicht möglich. Achtung: Achte auf einen möglichen vereinbarten Kündigungsverzicht. Einige Vermieter versprechen dir, dass sie in der Anfangszeit keine Kündigung aussprechen werden, verlangen jedoch von dir, dass du ebenfalls keine aussprichst. Derartige Vereinbarungen sind möglich. Vergiss auch nicht, dass die Kündigung immer schriftlich erfolgen muss, da sie ansonsten unwirksam ist. Nochmal: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, das heißt, sie muss eine handgeschriebene Unterschrift tragen.Fristberechnung
Für viele Mieter sorgt die Fristberechnung für die meisten Kopfschmerzen. Hier eine einfache Formel: Deine Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats bei deinem Vermieter ankommen. Dann endet dein Mietvertrag am Ende des übernächsten Monats. Beispiel: Du willst zum 31. August ausziehen? Dann muss deine Kündigung spätestens am 3. Juni bei deinem Vermieter sein. Achtung: Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Zugang der Kündigung, also wann der Vermieter sie erhalten hat. Da viele Kündigungen per Post versendet werden, solltest du die Postlaufzeiten mitberücksichtigen.Die häufigsten Fehler
In meiner täglichen Praxis unterlaufen Mietern diese typischen Fehler:Fehler 1: fehlende Unterschrift
Bei gemeinsamen Mietverträgen müssen alle im Mietvertrag stehenden Mieter unterschreiben. Fehlt eine Unterschrift, besteht das Mietverhältnis weiterhin. Also: Mietvertrag herausholen und genau prüfen, wer als Mieter eingetragen ist.Fehler 2: falsche Fristberechnung
Viele Mieter übersehen, dass Samstage als Werktage zählen – mit der Folge, dass die Frist um einen Tag verpasst wird. Tipp: Lieber Kalendertage als Werktage zählen. So kann die Frist nicht versäumt werden.Fehler 3: Einschreiben mit Rückschein
Einige Mieter wollen ganz sicher gehen und versenden Einschreiben mit Rückschein. Das Problem ist, dass diese Handhabung dazu führen kann, dass in der Regel ein Monat länger Miete zu zahlen ist, da die Kündigungsfristen nicht eingehalten werden.Zu kompliziert? Zu viel zu beachten? Du weißt nicht, wie das geht? Schau einfach meinen Kanal! Jeden Sonntag gibt es neue Tipps, Hinweise und mehr.
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