Nebenkostenabrechnung: Diese fünf Fehler kosten Mieter richtig Geld – So prüfst Du richtig!
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ToggleJedes Jahr das gleiche Problem. Die Nebenkostenabrechnung kommt. Die Hoffnung ist groß, die Wahrheit umso bitterer! Wieder eine Nachzahlung. Achtung! Bevor du zahlst, solltest du die Nebenkostenabrechnung genauer überprüfen. Nach meiner Einschätzung ist jede dritte Nebenkostenabrechnung fehlerhaft.
Was gehört in die Nebenkostenabrechnung?
In der Regel ist im Mietvertrag geregelt, welche Kosten in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt werden dürfen. Stark vereinfacht gilt: Alle jährlich wiederkehrenden Ausgaben sind umlagefähige Kosten, solange es sich nicht um Verwaltungskosten handelt. Typische Positionen sind:
- Heiz- und Warmwasserkosten;
- Kaltwasser und Abwasser;
- Müllentsorgung;
- Hausreinigung und Gartenpflege;
- Grundsteuer;
- Hausmeisterkosten
Diese fünf häufigsten Fehler solltest du kennen
Ich habe inzwischen gefühlt Hunderte, wenn nicht sogar Tausende von Nebenkostenabrechnungen überprüft. Dabei hat sich gezeigt, dass die Fehler auf etwa fünf typische Probleme zurückzuführen sind:
Verspätete Zustellung:
Die Nebenkostenabrechnung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter eingehen. Kommt sie zu spät, muss der Mieter keine Nachzahlung leisten.
Fehlende Mindestangaben:
Es fehlen wichtige Angaben. Die formellen Anforderungen an eine Nebenkostenabrechnung wurden zwar vom Bundesgerichtshof etwas gelockert.
Trotzdem muss die Abrechnung überprüfbar sein. Mindestens sollten der Abrechnungszeitraum, die Gesamtkosten, der Verteilerschlüssel und die geleisteten Vorauszahlungen klar erkennbar sein. Fehlt etwas, ist die Abrechnung unwirksam.
Nicht umlagefähige Kosten:
Es werden Kosten umgelegt, die nicht umlagefähig sind. Ein Klassiker ist die Erstellung der Abrechnung durch Dritte oder Kontoführungsgebühren für das Mietkonto. Das sind Verwaltungskosten und dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden.
Falscher Verteilerschlüssel:
Es wird ein falscher Verteilerschlüssel verwendet. Die Kosten müssen nach dem im Mietvertrag vereinbarten Schlüssel aufgeteilt werden.
Reparaturkosten in den Wartungskosten:
Der Vermieter darf Wartungskosten für die Heizung umlegen. Reparaturkosten sind jedoch nicht umlagefähig. In der Praxis wird oft vergessen, diese aus der Abrechnung herauszurechnen.
Rechte der Mieter
Du kannst der Nebenkostenabrechnung widersprechen und Einsicht in die Belege verlangen. Der Vermieter muss dir diese Einsicht gewähren. Bis zur Gewährung kannst du von deinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen und den Nachzahlungsbetrag zurückhalten.
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