Räumungsklage im gelben Brief: Was du in den ersten 14 Tagen tun musst
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ToggleGelber Briefumschlag im Briefkasten? Schock! Panik! Du hast damit gerechnet, aber jetzt ist es Realität: Du hast die Räumungsklage erhalten.Es steht nun schwarz auf weiß: Dein Vermieter will dich aus der Wohnung haben. Jetzt tickt die Uhr! Die nächsten Tage entscheiden in der Regel über Erfolg oder Misserfolg.
Die wichtigen 14 Tage
Die ersten zwei Wochen nach Erhalt einer Räumungsklage sind wie ein Tor, das sich langsam schließt. Verpasst du den Zeitpunkt, stehst du mit leeren Händen da. Nutzt du ihn richtig, hast du realistische Chancen, länger in der Wohnung zu bleiben.
Den Schockmoment richtig nutzen
Ich weiß, das klingt banal. Aber: Du darfst nicht in Panik verfallen. Du darfst den Brief auch nicht einfach zur Seite legen. Glaub mir: Jeder Tag zählt. Begehe nicht den typischen Fehler vieler Mieter und reagiere überhaupt nicht. [delay: 0.3s] Das Problem wird sich nicht von selbst lösen. Vielmehr laufen ab Erhalt der Räumungsklage Fristen, die über deine Zukunft in der Wohnung entscheiden.
Klage verstehen
Du brauchst keine Angst zu haben. Bei der Räumungsklage handelt es sich um den nächsten rechtlichen Schritt, den dein Vermieter gehen muss, um dich aus der Wohnung räumen zu lassen. Wenn dein Vermieter Fehler begangen hat, kannst du – trotz der Räumungsklage – in der Wohnung bleiben. Also: Lies die Räumungsklage mehrmals durch und versuche zu verstehen, was dein Vermieter dir vorwirft. Geht es um unbezahlte Mieten? Störungen der Hausgemeinschaft? Oder um Eigenbedarf? Stimmen die Gründe in der Räumungsklage mit denen in der zuvor erhaltenen Kündigung überein?
Unterlagen sammeln
Um dich gegen die Räumungsklage verteidigen zu können, brauchst du handfeste Gegenargumente. Also: Sammle jetzt alle Unterlagen, die gegen die Kündigung sprechen. Mit Kontoauszügen kannst du beispielsweise Mietzahlungen nachweisen. Durch die Korrespondenz mit dem Vermieter kannst du belegen, dass du den Hausfrieden nicht gestört hast. Anhand von Zeugenaussagen kannst du darlegen, dass es sich um eine vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung handelt.
Mit oder ohne Anwalt
Innerhalb der ersten vierzehn Tage musst du auch entscheiden, ob du mit oder ohne Anwalt gegen die Räumungsklage vorgehen willst. Der Hintergrund ist einfach: In der Regel muss dem Gericht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Klage mitgeteilt werden, ob du dich gegen die Klage verteidigen möchtest. Eigentlich ein einfacher Dreizeiler. Aber: Die Nichtbeachtung hat gravierende Folgen. Das Gericht kann ein Versäumnisurteil gegen dich erlassen. Die Folge: Der Vermieter kann dich allein deshalb aus der Wohnung räumen lassen. Fristen also nicht verpassen!
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