Kündigungsfrist abgelaufen: Was muss der Mieter beachten?

Du hast eine Kündigung von Deinem Vermieter erhalten?  Die Kündigungsfrist ist abgelaufen?  Schlecht!  Das sind die gravierenden Folgen, wenn Du nach Ablauf der Kündigungsfrist in der Wohnung bleibst.

keine Zwangsvollstreckung

Keine Angst. So schlimm, wie Du es Dir denkst ist es nicht. Es passiert eigentlich im ersten Schritt gar nichts. Es steht weder die Polizei noch der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Der Vermieter kann ohne Räumungstitel keine Maßnahmen ergreifen.

Schlossaustausch?

Der Vermieter ist sogar nicht zum Schlossaustausch berechtigt. Vielmehr muss er eine Räumungsklage erheben und vom Gericht prüfen lassen, ob eine wirksame Kündigung vorliegt. Der Vermieter hat trotzdem die Schlösser ausgetauscht? In diesem Fall sollte ein sogenanntes einstweiliges Verfahren am zuständigen Gericht eingeleitet werden.

Die Regelung des § 545

In einigen Fällen kann die Missachtung der Kündigung und Kündigungsfrist dazu führen, dass ein neues unbefristetes Mietverhältnis begründet wird. Der Hintergrund ist die Regelung des § 545 BGB. Mehr dazu in diesem Video.

Gelber Brief

Die schöne Zeit wird jedoch irgendwann zu Ende sein. Irgendwann erhältst Du einen gelben Brief. In diesem Fall musst Du unbedingt handeln. Im gelben Brief ist in der Regel die Räumungsklage. Es laufen ab nun wichtige Fristen. Was nun zu beachten ist, erfährst Du in diesem Artikel. .

Mietzahlung

Ein Tipp am Ende: Auch wenn das Mietverhältnis beendet worden ist, führt das nicht dazu, dass Du keine Miete zahlen solltest. Vielmehr solltest Du weiterhin ordnungsgemäß und pünktlich die vereinbarte Miete weiterbezahlen.

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