Der Räumungsvergleich

Der Räumungsvergleich

Im Beitrag „Räumungsklage zugestellt? Was nun?" erklärte ich kurz, was die nächsten Schritte nach der Klagezustellung sind und worauf zu achten ist.  Ich teilte auch mit, dass es die Möglichkeit gibt, einen Vergleich zu schließen.  Was ist nun dieser Räumungsvergleich?

Die Meinung des Vermieters

Die Kündigung ist wirksam. Es gibt keinen Grund, wieso der Mieter länger in der Wohnung verbleiben soll. Die Kündigungsfrist ist lang genug und der Mieter soll lieber gestern als heute ausziehen.

Die Meinung des Mieters

Mein Lebensmittelpunkt befindet sich rund um die Wohnung. Im Übrigen ist der Wohnungsmarkt „kaputt“, sodass ich keine neue bezahlbare Wohnung finden kann. Ich muss daher so lange wie möglich in der Wohnung verbleiben. Außerdem ist die Kündigung mit hoher Wahrscheinlichkeit unwirksam.

Die Meinung des Juristen

Im Rahmen der gerichtlichen Verhandlung wird geprüft, ob die Kündigung wirksam ist und ob und wann der Mieter ausziehen muss. In vielen Fällen muss eine Beweisaufnahme durchgeführt werden, um diese Fragen zu beantworten. Sinn und Zweck des Vergleichs ist es, eine beidseitig interessengerechte Lösung zu finden. Beide Parteien sollen als „Sieger“ aus der Verhandlung treten.

Der Räumungsvergleich

Der Räumungsvergleich ist kein Buch mit sieben Siegeln. Vielmehr wird im Rahmen des Räumungsvergleichs versucht, dem Vermieter einen Räumungstitel an die Hand zu geben, damit dieser zu einem bestimmten Zeitpunkt die Zwangsräumung einleiten kann. Der Mieter bekommt als Gegenleistung nochmals einen gewissen Zeitraum, damit er sich in Ruhe auf die Wohnungssuche begeben kann, ohne eine sofortige Zwangsräumung zu befürchten.

Inhalt des Räumungsvergleichs

Aus diesem Grund enthält der Räumungsvergleich in der Regel vier Regelungsinhalte:

  1. Die Parteien sind sich einig, dass das Mietobjekt zu räumen ist.
  2. Der Mieter bekommt eine weitere Frist, bis wann das Mietobjekt zu räumen ist.
  3. Der Mieter verzichtet aufgrund der Gewährung der weiteren Frist auf weitergehenden Räumungsschutz, soweit gesetzlich zulässig.
  4. Eine Regelung, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

Es gibt noch weitere Punkte, die ich in meiner täglichen Praxis mitregeln lasse. Diese erfährst Du in einem der nächsten Beiträge.

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