Fallen des Vermieters (Teil 2) – Der Mieter soll einer unwirksamen Mieterhöhung zustimmen

Fallen des Vermieters (Teil 2) – Der Mieter soll einer unwirksamen Mieterhöhung zustimmen

Hast Du eine Mieterhöhung erhalten? Fordert der Vermieter Dich auf, diese sofort zu bestätigen und dies auch noch schriftlich? Vorsicht! Hierbei kann es sich um eine böse Taktik des Vermieters handeln.

Mieterhöhung

Nicht jedes Schreiben des Vermieters stellt auch eine Mieterhöhung dar. Es gibt viele Gründe, wieso die Zahlung von mehr Miete nicht mit einer Mieterhöhung gleichzusetzen ist. Es gibt auch einige Punkte, welche bei einer Mieterhöhung zu beachten sind.

Anpassung an die ortsübliche Miete

Bei der Anpassung der Miete an die ortsübliche Miete muss der Vermieter darlegen, wie hoch die ortsübliche Miete ist. Hierzu hat er verschiedene Möglichkeiten. In der Regel läuft es über einen Mietspiegel oder über die Nennung von drei Vergleichswohnungen.

Problem der Vermieter

Darin liegt auch das Problem für viele Vermieter. In vielen Gemeinden gibt es keine offiziellen Mietspiegel. Der Hintergrund ist, dass die Angaben auf den diversen Immobiliensuchseiten nicht verwertbar sind. Es handelt sich bei dem benannten Mietspiegel um keinen offiziellen Mietspiegel. Die Vermieter müssen daher auf drei Vergleichswohnungen zurückgreifen. Viele Vermieter haben jedoch keinen großen Bestand an Wohnungen, sodass Sie auch keine drei Vergleichswohnungen benennen können.

Die vermeintliche Lösung der Vermieter

Eine Mieterhöhung kann jedoch auch erfolgen, wenn beide Parteien mit einer Mieterhöhung einverstanden sind. Es gibt damit eine weitere Möglichkeit für eine Mieterhöhung: Die Zustimmung des Mieters. In diesem Fall ist es egal, ob das Mieterhöhungsschreiben unwirksam war. Mit der Zustimmung zur Mieterhöhung wird die Mieterhöhung wirksam.

Die Taktik der Vermieter

Die Taktik der Vermieter ist nunmehr, diesen Umstand auszunutzen. Aus diesem Grund fordern sie den Mieter auf, die Zustimmung sofort zu erklären und schriftlich zu bestätigen. Wenn der Mieter hierauf anspringt, so sind die Voraussetzungen für eine wirksame Mieterhöhung erfüllt. Der Vermieter hat mit einem unwirksamen Mieterhöhungsverlangen eine wirksame Mieterhöhung erreicht.

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