Eigenbedarfskündigung vom Vermieter – 3 Punkte, die Du sofort prüfen kannst
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ToggleHast Du eine Eigenbedarfskündigung von Deinem Vermieter erhalten? Bei einer solchen Kündigung muss der Vermieter zahlreiche gesetzliche Anforderungen erfüllen. Es gibt zudem viele Gründe, die bei einer Eigenbedarfskündigung zu beachten sind. Die folgenden drei Punkte solltest Du daher sofort prüfen.
Eigenbedarf – Wer soll einziehen?
Eine Eigenbedarfskündigung ist nur möglich, wenn der Vermieter die Räume als Wohnung für sich selbst, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Ist im Kündigungsschreiben die Person benannt, die einziehen soll? Ist zudem erläutert, warum diese Person die Wohnung benötigt? Fehlt einer dieser Punkte oder enthält das Schreiben lediglich eine pauschale Begründung, stehen die Chancen gut, dass eine unwirksame Eigenbedarfskündigung vorliegt.
Eigenbedarfskündigung – Fristen
Bei jeder ordentlichen Kündigung muss der Vermieter die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten. Je länger Du in der Wohnung wohnst, desto länger ist die Kündigungsfrist.
Bei einer Mietdauer von mehr als acht Jahren beträgt die Kündigungsfrist neun Monate.
Ist die Kündigungsfrist falsch berechnet, kannst Du länger in der Wohnung bleiben.
Eigenbedarfskündigung – Schriftform
Eine Eigenbedarfskündigung kann nur schriftlich erfolgen. Das bedeutet, dass Du ein Schreiben mit einer ordnungsgemäßen, eigenhändigen Unterschrift erhalten musst. Alles andere ist unwirksam.
Hat nicht der Vermieter selbst unterschrieben?
Dann solltest Du unverzüglich prüfen, ob die unterzeichnende Person zur Kündigung berechtigt ist und ob dies nachweisbar ist oder ob eine Vollmacht beigefügt wurde. Liegt ein Fehler vor, solltest Du die Kündigung gemäß § 174 BGB wegen fehlender Vollmacht zurückweisen. In der Regel verschaffst Du Dir dadurch eine verlängerte Kündigungsfrist, da der Vermieter eine neue, wirksame Kündigung aussprechen muss.
Die nächsten Schritte
Auf jeden Fall solltest Du das Kündigungsschreiben samt Briefumschlag sorgfältig aufbewahren. Der Inhalt kann von erheblicher Bedeutung sein, falls es Streitigkeiten bezüglich der Unterschrift oder des Inhalts gibt. Notiere Dir außerdem die Widerspruchsfrist nach § 574 BGB. Widersprich jedoch nicht übereilt. Atme zunächst durch und überlege, wie Du den Widerspruch sinnvoll formulierst.
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