Eigenbedarfskündigung: Wichtige Hinweise für Vermieter

Eigenbedarfskündigung: Wichtige Hinweise für Vermieter

Heute mal ein Beitrag für Vermieter. Die Eigenbedarfskündigung ist neben Zahlungsverzug ein häufiger Grund, weshalb Mietverhältnisse beendet werden. Der Ausspruch einer Eigenbedarfskündigung birgt jedoch diverse rechtliche Risiken für Vermieter. Kleine Fehler können schnell teuer werden, wenn die Kündigung unwirksam ist oder zu Schadensersatz führt. Heute schauen wir unter die Motorhaube und ich zeige wertvolle Hinweise, damit eine wirksame Kündigung ausgesprochen wird

Berechtigtes Interesse dokumentieren

Eine Eigenbedarfskündigung ist wirksam, wenn der Vermieter nicht nur ein berechtigtes Interesse hat, sondern dieses berechtigte Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses auch beweisen kann. Bei der Eigenbedarfskündigung bedeutet dies, dass der Vermieter darlegen und nachweisen muss, dass er die Wohnung für sich selbst, für einen nahen Angehörigen oder für einen nahen Familienangehörigen benötigt. Im Zweifel müssen die entsprechenden Personen bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung als Zeugen benannt und angehört werden.

Formvorgaben für das Kündigungsschreiben

Eine Eigenbedarfskündigung ist nur wirksam, wenn die Kündigung schriftlich erfolgt. Zusätzlich muss die Kündigung eine Begründung enthalten. Die Begründung muss auch nachvollziehbar sein, sodass der Kündigungsgrund konkret beschrieben werden muss. Allgemeine Floskeln sind daher nicht ausreichend.

Unwirksam:

Dies bedeutet, dass Angaben wie „Kündigungsgrund: Eigenbedarf“ oder „Kündigungsgrund: Ich benötige die Wohnung für meinen Sohn“ nicht ausreichend sind.

Eher wirksam:

Vielmehr muss erläutert werden, wieso die Wohnung benötigt wird. Besser ist daher: „Kündigungsgrund: Ich benötige die Wohnung für meinen Sohn, welcher derzeit bei mir wohnt. Nach Abschluss seiner Ausbildung will er sich nunmehr selbstständig machen und in der Nähe seines neuen Arbeitsplatzes wohnen. Er ist daher auf diese Wohnung angewiesen.“

Rechtsmissbrauch vermeiden

Es sollte darauf geachtet werden, dass beim Mieter keine Gedanken an einen Rechtsmissbrauch aufkeimen. Eine Eigenbedarfskündigung ist beispielsweise unwirksam, wenn der Vermieter schon beim Vertragsschluss wusste, dass Eigenbedarf bald entstehen könnte und dies nicht offenbart hat. Entsprechendes gilt, wenn im laufenden Verfahren der Eigenbedarf vor Ablauf der Kündigungsfrist endet und trotzdem an der Eigenbedarfskündigung festgehalten wird. Der schlimmste Fall ist, dass herauskommt, dass eine vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung vorliegt.

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