Mietkaution: Wie hoch darf sie sein und wann gibt es sie zurück?
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ToggleBei jeder neuen Wohnung dasselbe Spiel: Ohne Kaution keine neue Wohnung. Der Vermieter kann eine Mietkaution verlangen. Aber wie viel Geld darf er von dir verlangen und wann bekommst du diese wieder zurück?
Höhe der Kaution
Die Höhe der Mietkaution ist gesetzlich beschränkt, sodass sie nicht ins Uferlose gehen kann. Gemäß der gesetzlichen Regelung darf der Vermieter höchstens das Dreifache der monatlichen Kaltmiete verlangen.
Ein Beispiel:
Deine zukünftige Kaltmiete beträgt 1.000,00 EUR. Die Kaution darf höchstens 3.000,00 EUR betragen. Verlangt der Vermieter mehr, musst du den Mehrbetrag nicht zahlen.
Du darfst in Raten zahlen
Klingt nach einem ordentlichen Batzen Geld, oder? Das hat auch der Gesetzgeber erkannt. Aus diesem Grund gibt es die nächste gute Nachricht: Du darfst die Kaution in drei gleich großen Raten bezahlen. Die erste Rate wird zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren zwei Raten zahlst du mit der Miete in den beiden folgenden Monaten. Der Vermieter darf von dieser Regelung nicht abweichen. Selbst wenn im Mietvertrag steht, dass du alles auf einmal zahlen sollst, ist diese Klausel unwirksam.
Kautionskonto
Der Vermieter ist verpflichtet, deine Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen anzulegen. Die Zinsen, die auf dem Kautionskonto anfallen, gehören dir. Falls dein Vermieter das Geld nicht ordnungsgemäß anlegt, kannst du Schadensersatz in Höhe der entgangenen Zinsen verlangen.
Rückzahlung der Kaution
Nach dem Auszug muss der Vermieter den Kautionsbetrag samt der angefallenen Zinsen zurückzahlen - allerdings nicht sofort. Der Vermieter hat Zeit, um zu prüfen, ob noch offene Forderungen bestehen. Diese Prüfzeit ist gesetzlich nicht festgelegt. Die Rechtsprechung geht in der Regel von drei bis sechs Monaten aus. Wenn im Übergabeprotokoll keine Schäden vermerkt sind, besteht in der Regel kein Zurückbehaltungsrecht.
Der Vermieter darf jedoch einen Teil der Kaution einbehalten, wenn zum Beispiel die Nebenkostenabrechnung noch aussteht.
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