Wann liegt eine Mieterhöhung vor?

Du hast einen Brief von deinem Vermieter erhalten? Eine Mieterhöhung, oder doch nicht? Du bist Dir nicht sicher, ob es sich wirklich um eine Mieterhöhung handelt? Aus diesem Grund der heutige Artikel: Wann wird die Miete erhöht?

Mieterhöhung

In meinen Beratungsgesprächen sage ich immer, dass es vier Möglichkeiten gibt, wieso mehr Miete zu bezahlen ist. Viele Mieter meinen, dass alle vier Varianten eine Mieterhöhung darstellen, dass ist jedoch nicht der Fall. Eine Steigerung der monatlichen Miete erfolgt wegen:

  • der Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung
  • einer Mieterhöhung wegen Modernisierungsmaßnahmen
  • der Anpassung an die ortsübliche Miete
  • wegen einer Vereinbarung

Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung

Viele Mieter meinen, dass es sich hierbei auch um eine Mieterhöhung handelt. Das stimmt leider nicht. Man muss zwar mehr Miete bezahlen, jedoch handelt es sich hierbei nur um eine Anpassung, damit der nächste Nachzahlungsbetrag nicht zu hoch wird. Am Ende des Abrechnungszeitraums kommt es damit zu Verrechnungen, sodass es sich lediglich um eine zeitliche Verschiebung handelt.

Mieterhöhung wegen der Modernisierung der Wohnung

Bei der Mieterhöhung wegen Modernisierung der Wohnung, handelt es sich um eine Mieterhöhung. Stark vereinfacht hat der Vermieter durch diverse Maßnahmen die Wohnqualität verbessert. Der typische Fall ist, dass beispielsweise die Holzfenster gegen Plastikfenster ausgetauscht worden sind.

Die Anpassung an die ortsübliche Miete

Hierbei handelt es sich eigentlich um die häufigste Variante, wieso eine Mieterhöhung ausgesprochen wird. Der Vermieter ist der Auffassung, das die Wohnung mehr Wert ist und will deswegen mehr Geld. Im Artikel „Nein! Doch! Oh - Vermieter nutzen die Krise aus“ habe ich dargelegt, welche Punkte im Groben zu beachten sind.

Vereinbarung

Es ist zu beachten, dass in vielen Fällen eine unwirksame Mieterhöhung ausgesprochen wird. Der Vermieter hält sich nicht an die Voraussetzungen einer wirksamen Mieterhöhung. Die Folge wäre, dass eigentlich keine erhöhte Miete zu bezahlen wäre. Aber: Viele Mieter begehen jedoch den Fehler, dass sie dem Mieterhöhungsverlangen zustimmen. Die Folge ist, dass die neue Miete gilt.

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