Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung: So wehrst Du Dich richtig
Seiteninhalt
ToggleHast du eine Eigenbedarfskündigung erhalten? Nach dem Öffnen hast du vermutlich das Gefühl, einen ordentlichen Schlag ins Gesicht erhalten zu haben. Aber du bist nicht machtlos. Als Mieter bist du nicht schutzlos. Du musst nur wissen, wie du die dir zur Verfügung stehenden mietrechtlichen Werkzeuge richtig einsetzen kannst. Der Widerspruch ist ein wirksames Mittel, wenn man weiß, wie er korrekt genutzt wird.
Der Widerspruch
Der Mieter kann einer ordentlichen Kündigung, also auch einer Eigenbedarfskündigung, widersprechen. Der Widerspruch gemäß Paragraf 574 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann eingelegt werden,"wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist.“
Die Härtegründe
So hilfreich die gesetzliche Regelung auch ist, umso schwieriger ist es, die Härtegründe zu bestimmen.Kein Ersatzwohnraum
Der einfachere Fall! Nach der Regelung in Paragraf 574 Absatz 2 liegt eine Härte auch dann vor,"wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.“
Sonstige Härtegründe
In der Vergangenheit wurden viele weitere Gründe als besondere Härte anerkannt. Zu den typischen Fällen zählen:- hohes Alter mit zusätzlichen erschwerenden Umständen
- schwere Krankheit oder Pflegebedürftigkeit
- Schwangerschaft oder schulpflichtige Kinder
- lange Mietdauer mit starker sozialer Verwurzelung
Folgen eines wirksamen Widerspruchs
Die Folgen eines wirksamen Widerspruchs sind eindeutig. Das Mietverhältnis wird gegebenenfalls zu neuen Bedingungen fortgesetzt. Die Fortsetzung kann zeitlich begrenzt oder in besonderen Einzelfällen auch unbefristet erfolgen.Form des Widerspruchs
Im Jahr 2025 wurde die Schriftform abgeschafft. Der Widerspruch kann nun auch in Textform erfolgen.Frist für den Widerspruch
Die Frist für den Widerspruch beträgt zwei Monate vor dem Ende des Mietverhältnisses, sofern der Vermieter auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen hat. Andernfalls kann der Widerspruch auch noch im Räumungsklageverfahren vorgebracht werden.Taktisches Vorgehen
Im Vorfeld des Widerspruchs solltest du alle Beweise zusammentragen. Empfehlenswert sind insbesondere ärztliche Atteste bei Erkrankungen, Protokolle der Wohnungssuche und Nachweise über soziale Verwurzelung. Der Widerspruch sollte aus taktischen Gründen möglichst spät erhoben werden. Der Hintergrund ist, dass nach der Rechtsprechung mit dem Widerspruch und dem Antrag auf Fortsetzung des Mietverhältnisses die Voraussetzungen für die Erhebung einer Räumungsklage geschaffen werden. Ein sehr früher Antrag kann dazu führen, dass wichtige Handlungszeiträume verloren gehen. Ein gut begründeter Widerspruch kann dir viele weitere Jahre in deiner Wohnung ermöglichen oder zumindest eine angemessene Übergangsfrist verschaffen. Es lohnt sich, für dein Zuhause zu kämpfen.Zu kompliziert? Zu viel zu beachten? Du weißt nicht, wie das geht? Schau einfach meinen Kanal! Jeden Sonntag gibt es neue Tipps, Hinweise und mehr.
Mehr zum Thema Arbeitsrecht? Mehr zum Thema Mietrecht? Schau dir einfach meine Playlisten an! Hier findest Du alle bisherigen Videos zum Thema Arbeitsrecht und Mietrecht. Klick einfach auf die gewünschte Playlist. Links für Arbeitsrecht und Rechts für Mietrecht.
Du willst ein Video zu einem anderen Thema? Schreib dein Wunschthema in die Kommentare.
Related Posts
- Eigenbedarfskündigung: Wichtige Hinweise für Vermieter
- Einspruch gegen eine Eigenbedarfskündigung – Nein Danke, oder?
- Kündigung der Wohnung: Was Mieter wirklich wissen müssen – Fristen, Form und typische Fehler
- Achtung Mieter! So entlarvet Du eine fehlerhafte Eigenbedarfskündigung und bleibst in Deiner Wohnung!
- Eigenbedarfdskündigung Schritt für Schritt zur erfolgreichen Verteidigung