Widerspruchsgründe im Mietrecht: So kannst du länger in der Wohnung bleiben
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ToggleDu hast eine Kündigung von deinem Vermieter erhalten? Im Kündigungsschreiben steht, dass Du das Recht hast, der Kündigung zu widersprechen? Du verstehst nur Bahnhof? Im heutigen Video erfährst Du, was es bedeutet, dass du der Kündigung widersprechen kannst und welche Gründe zulässige Gründe darstellen können.
Was heißt Widerspruch?
Mit dem Widerspruch erklärst Du gegenüber dem Vermieter, dass Du aus sozialen Gesichtspunkten mit der Kündigung nicht einverstanden bist. Hier geht es nicht um die Frage, ob der Vermieter alle Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung erfüllt hat. Vielmehr geht es allein um die Frage, ob Du aus sozialen Gesichtspunkten eine Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen kannst. Der Wortlaut des Paragrafen 574 BGB lautet insoweit:
Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist.
Was sind zulässige Widerspruchsgründe?
Zulässige Widerspruchsgründe sind in der Regel:
- eine Verwurzelung vor Ort;
- ein hohes Alter der Mieter;
- Schwierigkeiten, eine neue Wohnung zu finden;
- Krankheit der Mieter;
- schulpflichtige Kinder oder auch Schwangerschaft.
Achtung: Diese Auflistung ist nicht abschließend. Es gibt viele weitere Punkte. Ich habe mich jedoch nur auf die häufigsten Gründe beschränkt.
Was sind die Folgen eines Widerspruchs?
Die Folgen eines wirksamen Widerspruchs sind, dass das Mietverhältnis auf bestimmte oder unbestimmte Zeit fortgesetzt wird. Richtig gehört: Der Vermieter hat eine wirksame Kündigung ausgesprochen und der Mieter darf dennoch in der Wohnung verbleiben. Ich will jedoch auch nicht verschweigen, dass die Hürde für diese Folge relativ hoch ist. Sie sind nicht unüberwindbar, aber pauschale Aussagen sind nicht ausreichend. Deswegen empfehle ich meinen Mandanten die Härtegründe genau zu dokumentieren.
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