Mandanten-Fails im Mietrecht: Wenn das Beratungsgespräch nach fünf Sekunden endet

Mandanten-Fails im Mietrecht: Wenn das Beratungsgespräch nach fünf Sekunden endet

Als Anwalt für Mietrecht erlebe ich täglich die unterschiedlichsten Fälle. Manchmal dauern die Gespräche Stunden, bis alle wesentlichen Informationen zusammengetragen sind. Es gibt jedoch auch Gespräche, die nach wenigen Sekunden beendet sind. Der Mandant hat einen klassischen Fehler gemacht, wodurch der Fall aussichtslos wird.

Fail 1: „Ich habe per WhatsApp gekündigt“

Der Mieter schreibt folgende WhatsApp-Nachricht an den Vermieter: „Hi, ziehe diesen Monat aus, Ciao! Kaution ist bei Schlüsselübergabe fällig am Ende des Monats.“ Leider sind dem Mieter damit gleich zwei Fehler unterlaufen. Erstens ist eine Kündigung im Mietrecht nur schriftlich, also nur mit eigenhändiger Unterschrift auf einer Urkunde (Papier), möglich. Zweitens kann der Vermieter die Kaution zurückbehalten, wenn er ein Sicherungsinteresse hat, also die Befürchtung besteht, dass noch Forderungen offen sind.

Fail 2: „Ich habe die Miete einfach gekürzt“

Der Mieter hat im Onlinebanking die Miete wegen eines Schimmelbefalls eigenmächtig um 50 % gemindert. Drei Monate später flattert die Kündigung in den Briefkasten. Es ist zutreffend, dass man als Mieter bei Mietmängeln die Miete um einen angemessenen Betrag mindern kann. Der Vermieter muss jedoch über den Mangel informiert werden. Er muss in Kenntnis gesetzt werden.

Fail 3: „Ich habe monatelang nichts gesagt“

Der Mieter hat einen undichten Spülkasten, und es läuft ständig Wasser. Er hat sich nicht beschwert und zahlt weiterhin die volle Miete. Nach Monaten kommt ihm die Idee, rückwirkend eine Mietminderung geltend zu machen. In der Regel ist dies nicht möglich. Die Gerichte gehen davon aus, dass das Minderungsrecht verwirkt wurde - so schlimm kann es nicht gewesen sein. Im Übrigen kann man sich durch ein solches Verhalten gegenüber dem Vermieter sogar schadensersatzpflichtig machen. Zeigen Sie daher Mängel unverzüglich an.

Fail 4: „Die Frist? Ach, das passt schon“

Die Kündigung wird erst am fünften Werktag eingeworfen. Ist ja nicht schlimm? Leider doch! Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag ausgesprochen werden, da sich ansonsten die Kündigungsfrist um einen weiteren Monat verlängert.

Merk dir:

Im Mietrecht muss häufig die Schriftform, zumindest jedoch die Textform, beachtet werden. Auf jeden Fall sind Fristen zu beachten, und alles sollte ordentlich dokumentiert werden. Wer sich an diese Grundsätze hält, spart in den meisten Fällen viel Ärger und viel Geld.

Zu kompliziert?  Zu viel zu beachten?  Du weißt nicht, wie das geht?  Schau einfach meinen Kanal!  Jeden Sonntag gibt es neue Tipps, Hinweise und mehr.

Mehr zum Thema Arbeitsrecht? Mehr zum Thema Mietrecht? Schau dir einfach meine Playlisten an! Hier findest Du alle bisherigen Videos zum Thema Arbeitsrecht und Mietrecht. Klick einfach auf die gewünschte Playlist. Links für Arbeitsrecht und Rechts für Mietrecht.

Veröffentlicht in Rechte und Pflichten und verschlagwortet mit , , , , , , .