Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?
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ToggleHast du einen Mangel in der Wohnung festgestellt und diesen deinem Vermieter gemeldet, aber keine Reaktion erhalten? Das ist ärgerlich und leider keine Seltenheit. Viele Vermieter zögern, Probleme zu beheben, weil Reparaturen Geld und Zeit kosten. Als Mieter musst du das nicht einfach hinnehmen. Was kannst du in einem solchen Fall tun?
Mängelanzeige
Bevor du weitere Schritte unternimmst, solltest du sicherstellen, dass dein Vermieter tatsächlich über den Mangel informiert wurde. Es klingt banal, aber Missverständnisse kommen vor: Wurde die Nachricht wegen eines Funklochs nicht versendet? Kam der Brief wegen fehlender Frankierung zurück?
Frist setzen und abwarten
Hast du eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels gesetzt und diese abgewartet? Dem Vermieter muss eine solche Frist eingeräumt werden. Bei Notfällen kann sie wenige Stunden betragen, bei gewöhnlichen Mängeln bis zu zwei Wochen. Während dieser Zeit solltest du die Miete nur unter Vorbehalt zahlen. Vermerke das auch auf der Überweisung.
Mietminderung
Reagiert der Vermieter nach Ablauf der Frist nicht, kannst du die Miete mindern. Informiere ihn schriftlich darüber, dass du wegen der Nichtbehebung des Mangels die Miete kürzt. Beachte: Die Mietminderung bezieht sich auf die volle Miete. Übertreibe es aber nicht mit der Höhe. Wer zu viel mindert, riskiert eine Kündigung wegen Mietrückständen.
Weitere Schritte
Diese Maßnahmen solltest du nur mit Vorsicht und möglichst nach rechtlicher Beratung anwenden.
Zurückbehaltungsrecht
Du darfst einen Teil der Miete zurückbehalten, um Druck auf den Vermieter auszuüben. Du musst das Zurückbehaltungsrecht ausdrücklich erklären.
Selbstvornahme
Unter bestimmten Voraussetzungen darfst du den Mangel selbst beseitigen lassen und die Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen oder mit der Miete verrechnen.
Mängelbeseitigungsklage
Du kannst den Vermieter vor Gericht auf Beseitigung des Mangels verklagen. Das Amtsgericht ist zuständig.
Feststellungsklage
Wenn der Vermieter die Mietminderung bestreitet, kannst du gerichtlich feststellen lassen, dass du zur Minderung berechtigt bist.
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