Vorsicht Falle: Neuer Mietvertrag bei Mieterhöhung – Ein Trick der Vermieter
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ToggleHast Du eine Mieterhöhung erhalten? Will Dein Vermieter die neue Miete in einem neuen Mietvertrag festhalten? Vorsicht! Dies ist ein hinterhältiger Vermietertrick.
neuer Mietvertrag
Viele Vermieter verwenden Vertragsmuster für den Abschluss von Mietverträgen. Dies ist einfach, schnell und übersichtlich. Es werden auch alle wesentlichen Punkte aus Sicht des Vermieters geregelt. Das Problem ist, dass diese vorformulierten Vertragsmuster für uns Juristen Allgemeine Geschäftsbedingungen sind. Die Folge ist, dass jede dieser Vereinbarungen bei einer gerichtlichen Prüfung darauf überprüft wird, ob diese wirksam vereinbart worden ist. In der Vergangenheit hat der Bundesgerichtshof viele Regelungen gekippt.
Mieterhöhung
Bei einer wirksamen Mieterhöhung hat der Vermieter einen Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung. Diese Zustimmung kann bei einer Weigerung sogar gerichtlich eingeklagt werden. Eine fehlende Zustimmung führt jedoch nicht zur Kündigung des Mietverhältnisses. Eine Änderung des Mietvertrages ist jedoch nicht notwendig. Mit der Zustimmung zur Mieterhöhung ist die neue Miete zu zahlen.
Der Trick der Vermieter
Einige Vermieter wissen, dass die Gefahr besteht, dass einige Regelung im Mietvertrag unwirksam geschlossen worden sind. Sie versuchen daher nachträglich wirksame Vereinbarungen herbeizuführen. Im Rahmen des Ausspruches einer Mieterhöhung sehen sie die Möglichkeit dies zu erreichen. Sie legen einen neuen Mietvertrag vor und teilen mit, dass lediglich die neue Miete vermerkt wird. Die ahnungslosen Mieter verkennen hierbei, dass durch den Abschluss des neuen Mietvertrages die alten Regelungen „überschrieben“ werden. Es gilt nunmehr die neue Vereinbarung.
Die Lösung
Die Lösung ist einfach. Es werden keine neuen Mietverträge geschlossen. Wenn der Vermieter auf eine schriftliche Vereinbarung pocht, so wird lediglich eine Änderung zum bestehenden Mietvertrag geschlossen. Im Rahmen der Änderung wird ausdrücklich mitgeteilt, welche Regelung im Mietvertrag geändert wird. Alle anderen Vereinbarungen bleiben bestehen.
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