Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung - Was nun?

Die Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung

Du hast eine Mieterhöhung erhalten?  Du hast der Mieterhöhung nicht zugestimmt? Oder Du hast auf das Schreiben des Vermieters überhaupt nicht reagiert?  In diesem Fall kann der Vermieter Dich verklagen.

Ablauf der Mieterhöhung

Bei einer Mieterhöhung muss der Vermieter einen bestimmten Ablauf beachten. Im ersten Schritt muss er ein Mieterhöhungsschreiben versenden. Hiernach laufen einige Fristen, welche zu beachten sind. Mehr dazu hier: Schnell wie der Blitz: Diese 5 Punkte sagen Dir, ob auch Deine Mieterhöhung unwirksam ist.

Mieterhöhung vs. Mietminderung

Du solltest auch nicht vergessen, dass eine Mieterhöhung auch bei Mietmängeln möglich ist. Bei einer Mieterhöhung geht es um die Frage, welche Miete für das Mietobjekt theoretisch denkbar ist. Bei der Mietminderung wird geprüft, welche Miete tatsächlich angemessen ist. Mehr hierzu unter: Schonungslos aufgedeckt: Mieterhöhung trotz Mängel möglich?

Klage auf Mieterhöhung

Die Fristen sind abgelaufen und Du hast auf die Mieterhöhung nicht reagiert? Der Vermieter pocht jedoch auf die Mieterhöhung? Dann erhebt er eine Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung. Der Vermieter kann nicht einfach die rückständige Miete einklagen. Er kann Dich auch nicht wegen rückständiger Miete verklagen oder kündigen. Die einzige Möglichkeit in diesen Fällen ist die Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung.

Der Ablauf der Klage

Im Rahmen des Klageverfahrens wird überprüft, ob die Mieterhöhung formell und materiell wirksam ist.

formelle Wirksamkeit

Es wird also zuerst geprüft, ob der Vermieter eine Mieterhöhung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben erstellt hat. Viele Mieterhöhungsschreiben in der Vergangenheit scheiterten schon an dieser Hürde, da die Vermieter die Mieterhöhungsverlangen fehlerhaft begründeten. Die Situation hat sich jedoch mit der Zeit geändert.

materielle Wirksamkeit

Im Rahmen der materiellen Wirksamkeit wird anschließend geprüft, ob das Mieterhöhungsverlangen auch gerechtfertigt ist. In vielen Fällen wird hierzu ein gerichtliches Gutachten eingeholt, wenn sich die Parteien nicht auf einen bestimmten Geldbetrag einigen können.

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