Kleinstreparatur: So zahlt Du nix
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ToggleDer Wasserhahn tropft? Das Rollo geht nicht mehr zu? Kein Problem, denkst du dir: Einfach Vermieter anrufen und dieser kümmert sich um die Beseitigung. Vor dem Anruf fällt dir ein: Kleinstreparaturen bis 120 EUR zahlt der Mieter! Was nun? Was bedeutet diese Regelung?
Mängelbeseitigung durch den Vermieter
Es ist die Aufgabe des Vermieters die Mängel während der Mietzeit zu beseitigen. Dies gilt selbst dann, wenn etwas während der Mietzeit, durch Verschleiß kaputt geht. Der Mieter zahlt hierfür monatlich eine Miete und kann daher auch die Instandsetzung der Wohnung verlangen.
Die Kleinstreparaturklauseln: Wer zahlt den Handwerker?
Die sogenannten Kleinstreparaturklauseln ändern an diesem Grundsatz auch nichts. Vielmehr kann der Vermieter, bei einer wirksam vereinbarten Kleinstreparaturklausel die Kosten für die Behebung kleinerer Schäden auf den Mieter abwälzen. Im Grundsatz bleibt der Vermieter zur Beseitigung der Mängel verpflichtet.
Die Kleinstreparaturklausel: Wann ist sie wirksam?
Im Rahmen der Kleinstreparaturklausel wird geregelt, wann der Mieter für die Mangelbeseitigung zahlen muss. Damit die Zahlungspflicht des Mieters nicht uferlos wird, hat die Rechtsprechung einige Grenzen für wirksame Klauseln gezogen.
1. Kleinstreparaturen
Eine Kostentragungspflicht gibt es nur bei kleinen Schäden. Es handelt sich hierbei um Schäden an Einrichtungen oder Gegenständen, die der Mieter ständig nutzt oder anfasst. Der Mieter beeinflusst also durch seinen Gebrauch, wie schnell der Schaden bzw. Verschleiß eintritt.
2. Kosten für Reparatur im Einzelfall
Der Mieter muss die Kosten nicht unbegrenzt übernehmen. Vielmehr muss die Klausel eine Obergrenze im Einzelfall enthalten. Ausgaben von 75 bis 110 EUR pro Reparatur werden für angemessen gehalten. Bei sehr alten Mietverträgen gelten die alten Grenzen weiter, sodass sich der Vermieter an diese halten muss. 100 D-Mark lautet 100 D-Mark und nicht 100 EUR.
3. Kosten für Reparaturen im Jahr
Der Mieter soll jedoch auch nicht, durch zu viele Einzelreparaturen im Jahr zu stark zur Kasse gebeten werden. Aus diesem Grund muss es auch eine Obergrenze für alle Reparaturkosten im Jahr geben. Ausgaben im Bereich von 6 bis 12 Prozent der Jahresbruttokaltmiete werden für angemessen gehalten.
4. fehlerhafte Klausel
Dein Vermieter hält sich nicht an die Regeln? Es gibt keine Obergrenze im Einzelfall? Es gibt keine Regelung für die Kosten im Jahr? In diesem Fall ist die Klausel unwirksam. Die Folge: Pech für den Vermieter. Er muss die Kosten komplett selbst übernehmen.
Kleinstreparaturklausel: Ganz oder gar nicht
Du hast eine wirksame Klausel? Dann musst du zahlen. Aber: Es gilt das Prinzip „Ganz oder gar nicht“. Die Folgen sind glasklar:
Reparatur günstiger als vereinbarte Grenzen
In diesem Fall musst du die Kosten allein übernehmen.
Reparaturkosten teurer als vereinbarte Grenzen
In diesem Fall musst du keine Kosten tragen. Der Hintergrund ist, dass es keine anteilige Kostentragungspflicht gibt. Du zahlst voll oder gar nicht.
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