Ich habe keinen Zweitschlüssel für dich!
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ToggleDie Freude ist groß! Der Mietvertrag ist unterschrieben? Nun kommt es zur Wohnungsübergabe. Der Vermieter hat drei Wohnungsschlüssel. Du erhältst zwei von diesen und der Vermieter erklärt dir, dass er einen Zweitschlüssel einbehalten wird. Begründung: In Notfällen muss er Zutritt zur Wohnung haben, wenn du mal nicht da bist. Du bist verwirrt und fragst dich: Darf der Vermieter einen Zweitschlüssel einbehalten?
Die Regel:
Der Vermieter schränkt durch die Vermietung seine Eigentumsrechte vertraglich ein. Du erhältst mit der Übergabe, den unmittelbaren Besitz an den Mieträumen. Du entscheidest
- wer in die Wohnung kommt,
- wann jemand in die Wohnung kommt,
- wo du den Zugang gewährst
- und wem du den Zutritt verweigerst.
Die mietrechtliche Folge beim Einbehalt eines Zweitschlüssels:
Die mietrechtlichen Folgen sind klar:
- Der Vermieter muss alle vorhandenen Wohnungsschlüssel an den Mieter aushändigen.
- Der Vermieter darf keine Zweit- oder Ersatzschlüssel zurückbehalten.
Du hast richtig gelesen:
Es ist dem Vermieter verboten einen Zweitschlüssel einzubehalten. Er muss dir alle Schlüssel aushändigen. Er darf keinen Zweitschlüssel einbehalten.
Die abweichende Vereinbarung für den Einbehalt eines Zweitschlüssels:
Selbstverständlich kannst du dem Vermieter freiwillig erlauben, dass dieser einen Zweitschlüssel für Notfälle zurückhalten kann.
Achtung:
Du entscheidest, ob du dies machen willst. Der Vermieter hat keinen Anspruch auf den Einbehalt eines Zweitschlüssels.
Best Practice:
Es sollte auf jeden Fall vertraglich geregelt werden, wann der Vermieter in die Wohnung darf. Zusätzlich sollte der Schlüssel in einem verschlossenen Kuvert hinterlegt werden, bei dem der Vermieter und du über die Lasche unterschreiben. So kannst Du später jederzeit herausfinden, ob der Schlüssel unerlaubterweise benutzt worden ist.
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