Schluss mit diesen typischen Irrtümern von Mietern

Schluss mit diesen typischen Irrtümern von Mietern

Schon Jean Hyppolyte Giraudoux sagte:

"Man erkennt den Irrtum daran, dass alle Welt ihn teilt."

Stop! Nicht auf diesem Kanal. Im heutigen Video bringen wir Licht ins Dunkle und knacken einige der hartnäckigen Irrtümer im Mietrecht.

Irrtum 1: Vermieter hat das Recht auf einen Zweitschlüssel

Falsch! Vermieter haben in der Regel keinen Anspruch auf einen Zweitschlüssel. Durch die Vermietung verliert der Vermieter das Hausrecht an der Wohnung. Er hat kein Recht mehr, einfach in die vermietete Wohnung zu gehen. In diesen Fällen ist sogar ein ungestörter Mietgebrauch nicht möglich, sodass sich die Frage stellt, ob überhaupt eine vollständige Wohnungsübergabe an den Mieter vorliegt.

Achtung:

Die Parteien können jedoch vertraglich vereinbaren, dass der Vermieter einen Schlüssel für den Notfall bekommt. Der Vermieter hat jedoch hierauf keinen Anspruch.

Irrtum 2: Mit der Nennung von drei Nachmietern ist man raus

Viele Mieter meinen, dass durch die Nennung von drei Nachmietern eine Verkürzung der Kündigungsfrist möglich ist. Falsch! Der Mieter muss bei einer ordentlichen Kündigung die Kündigungsfrist einhalten.

Achtung:

Du kannst jedoch mit deinem Vermieter eine Vereinbarung treffen, dass durch die Benennung von Nachmietern das Mietverhältnis vorzeitig beendet wird.

Irrtum 3: Der Tod scheidet das Mietverhältnis

Falsch! Vielmehr wird das Mietverhältnis mit diversen weiteren Personen fortgesetzt. Stark vereinfacht kann gesagt werden, dass das Mietverhältnis mit dem Ehegatten, mit den im gemeinsamen Haus lebenden Kindern, mit den im gemeinsamen Haus lebenden anderen Familienangehörigen oder mit dem Erben fortgesetzt wird.

Irrtum 4: Kaution ist abwohnbar

Falsch! Die Mieter haben keinen Anspruch darauf, dass die Kaution abgewohnt wird. Vielmehr haben die Vermieter sogar das Recht, dass die Miete bis zum letzten Tag bezahlt wird. Die typischen Irrtümer hinsichtlich der Kaution habe ich im Artikel „Kaution: Das sind die typischen Irrtümer“ behandelt.

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